• Mindestens vier Gerichte des Gastronomiebetriebes müssen aus wertgebundenen Naturprodukten von Lizenzpartnern der GENUSS REGION ÖSTERREICH sein.
• Rind- und Schweinefleisch stammen zu 100 Prozent aus einer der Genuss Regionen Österreichs oder sind anerkannte Qualitätsprodukte mit Herkunftssicherung (zum Beispiel AMA Gütesiegel, Gutes vom Bauernhof, Bio Austria etc.).
• Die Hälfte der angebotenen Flaschenweine des Genuss Wirts kommt aus Österreich.
• Mindestens zwei Säfte kommen aus einer der Genuss Regionen Österreichs oder sind anerkannte Qualitätsprodukte mit Herkunftssicherung (zum Beispiel Gutes vom Bauernhof, Bio Austria etc.).
• Die „weiße Palette“ soll vorzugsweise aus einer der Genuss Regionen Österreichs stammen oder besteht aus anerkannten Qualitätsprodukten mit Herkunftssicherung (wie zum Beispiel AMA Gütesiegel, Gutes vom Bauernhof, Bio Austria etc.).
• Die Eier stammen aus Boden- oder Freilandhaltung.
• Der Wirt steht für einen klaren Bezug zur GENUSS REGION ÖSTERREICH und lebt dieses Bekenntnis.
• Produkte aus der GENUSS REGION ÖSTERREICH müssen auf der Speisekarte als solche ausgelobt werden.
• Der Bezug zur GENUSS REGION ÖSTERREICH ist auf den ersten Blick wahrnehmbar.




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