Der Tourismusberater Dr. Manfred Kohl nennt für die Mischnutzung...
15.07.2003
Mischnutzung: Eine Chance mit Tücken
Sie benötigen dringend Finanzmittel, um notwendige Investitionen vornehmen zu können. Ein Ausweg, wenngleich ein problematischer, ist für Dr. Manfred Kohl die teilweise Umwidmung der Gewerbebetriebe, die es ihnen erlaubt, Apartments an Miteigentümer zu verkaufen. Kohl nennt eine Reihe von Bedingungen (siehe Kasten), die erfüllt werden müssen, damit Umwidmungen den gewünschten Erfolg bringen und den Betrieb mittelfristig als touristisches Unternehmen erhalten.
Nutzungskonflikt vermeiden
Außerdem muss man mögliche Nutzungskonflikte zwischen Tourismus und Wohnungseigentümern von Anfang an vermeiden. „Diese haben in der Schweiz, wo es solche Betriebsmodelle schon länger gibt, immer wieder zu Problemen bis hin zur Einstellung des eigentlichen Hotelbetriebs geführt“, erklärt Kohl die Gefahren für eine langfristig gesunde Tourismus-Entwicklung.
Daher auch seine Empfehlung, Wohn- und Gastbereiche strikt voneinander zu trennen und die Nutzung der Hotelfreizeiteinrichtungen den Miteigentümern vorzueinhalten.
Tourismuspolitisch mache es Sinn, von den Miteigentümern Infrastrukturbeiträge einzuverlagen.
8 Rahmenbedingungen
zur Umwidmung und praktikablen Nutzung von Teilen gewerblicher Tourismusbetriebe als Wohnungseigentum von Dr. Manfred Kohl
1. Beurteilung und Genehmigung nach Einzelfall von unabhängigen Expertenteams
2. Die Umwidmungserträge sollten in den touristischen Betrieb reinvestiert werden
3. Kein Abverkauf von Stockwerken. Das Eigentum muss in getrennten Baukörpern und bei getrennter Bewirtschaftung geführt werden
4. Erhalt einer wirtschaftlichen Mindestbetriebsgröße
5. Bewirtschaftungspflicht des Hotelbetriebs
6. Einhebung eines jährlichen Infrastrukturbeitrags als öffentliche pflichtgebunden Abgabe
7. keine vertraglich vereinbarte, uneingeschränkte Nutzung der Hotelfreizeiteinrichtungen durch Miteigentümer
8. Das Hotel muss Mehrheitseigentümer bleiben








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