04.07.2008
Achtung: Ab 2008 auch bei Teilzeitbeschäftigten Stundenzuschläge!
mehr Links
- Achtung Prüfungsschwerpunkt! Private Nutzung firmeneigener Kraftfahrzeuge (09.06.2010)
- Endlich Urlaub ...Die Regeln! (09.06.2010)
- Risiko für den Dienstnehmer: Drittschuldnererklärungen - sie haften für fast alles! (27.05.2010)
- Unentgeltliche Mitarbeit im Familienbetrieb (23.02.2010)
- Checklist zum Jahresabschluss (11.11.2009)
Ab 1.1.2008 gebührt ein 25%-Zuschlag, die Mehrarbeitsstunden werden für den Dienstgeber also um 25% teurer. Diesen Zuschlag kann man vermeiden, wenn man dem Dienstnehmer innerhalb des Kalendervierteljahres die Möglichkeit gibt, die Mehrarbeitsstunden als Zeitausgleich (1:1) abzubauen (anders festgelegte Drei-Monatszeiträume oder Gleitzeit können
beiderseitig vereinbart werden).
Fliegen mit und ohne Vorsteuerabzug
Zögerlich, aber doch, passt sich der Fiskus technischen Veränderungen an. Bisher galten Fahrausweise, also Fahrkarten, Flugscheine, Monats- oder Jahreskarten als Rechnung im Sinn des Umsatzsteuergesetzes, wenn sie alle Angaben enthalten haben, die eine Rechnung gemäß diesem Gesetz eben haben muss. "Fahrausweise" gehören jedoch bald der Vergangenheit an. Man bucht z.B. Flüge im Internet und bekommt nur mehr eine Nummer. Seit kurzem gelten daher Flugscheine für Inlandsflüge, die mittels elektronischer Bereitstellung im Internet abgerufen und ausgedruckt wurden, auch als Rechnung. Auf Grundlage des "Original"-Flugscheines kann der Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Im internationalen Flugverkehr ist im Preis keine Umsatzsteuer enthalten, so dass sich der Vorsteuerabzug erübrigt.
Unternehmer-Colleg: Das interne Kontrollsystem
Das interne Kontrollsystem ist ein Teilbereich der Managementfunktion "Überwachung". Die Kontrolle erfolgt innerhalb des Unternehmens prozessbegleitend (im Gegensatz zur Revision). Unter dem internen Kontrollsystem (iKS) versteht man die Gesamtheit der prozessabhängigen Überwachungseinheiten, d.h. die systematische Zusammenfassung der einzelnen Kontrollmechanismen und -maßnahmen.
Das iKS ist natürlich stark von der Branche, der Organisation und Größe des jeweiligen Unternehmens abhängig und erfordert naturgemäß entsprechende Vorgabewerte. Klassische Beispiele sind die Qualitätskontrolle, die Trennung unvereinbarer Aufgaben, das Vier-Augen-Prinzip und die horizontale Aufgabengliederung, automatische Ergebniskontrollen, usw.
Ein gutes iKS bewahrt nicht nur vor Schaden, sondern ist ein ausgezeichnetes Führungs- und Steuerungsinstrument. Besonders dringend ans Herz gelegt sei es Klein- und Mittelbetrieben in der Wachstumsphase, wenn der "Chef" seiner Überwachungsfunktion nicht mehr alleine nachkommen kann, die Übersicht langsam verloren geht und die noch auf den Kleinbetrieb ausgerichtete Organisation nicht mehr passt!
Geschäftsführer einer GmbH sind gemäß GmbH-Gesetz (§ 22) zur Schaffung eines solchen Systems (und auch zu entsprechenden Planungsrechnungen) sogar gesetzlich verpflichtet!

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