03.09.2008
Auflösung eines Lehrverhältnisses per SMS: Gilt nicht
mehr Links
- Gewinnfreibetrag - 13. und 14. jetzt auch für Unternehmer (13.10.2010)
- Endlich Urlaub ...Die Regeln! (09.06.2010)
- Risiko für den Dienstnehmer: Drittschuldnererklärungen - sie haften für fast alles! (27.05.2010)
- Achtung Prüfungsschwerpunkt! Private Nutzung firmeneigener Kraftfahrzeuge (25.03.2010)
- Unentgeltliche Mitarbeit im Familienbetrieb (23.02.2010)
Es ist also in diesem Fall erforderlich, ganz "altmodisch" einen Brief zu schreiben. Achtung: Krankenstandsmeldungen des Lehrlings per SMS auf das Handy des Dienstgebers gelten sehr wohl als ordnungsgemäße Anzeige der Dienstverhinderung!
Weitere Steuertipps:
Rezeptgebührenbefreiung auch für Selbständige
Ab 1.1.2008 muss jeder Versicherte nur so lange Rezeptgebühr bezahlen, bis 2%
des Jahres-Nettoeinkommens erreicht sind. Danach ist er für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Die Sozialversicherung führt für jeden Versicherten ein Rezeptgebührenkonto, auf dem das Jahresnettoeinkommengespeichert ist und die Rezeptgebühren laufend verrechnet werden.
Sind die 2% erreicht, sieht dies der Arzt in der Ordination, sobald er die e-card, die als Verrechnungsträger dient, in den Kartenleser steckt.
Es gilt immer das Nettoeinkommen des vergangenen Jahres, das der Sozialversicherung aus den Meldungen der Dienstgeber bzw. des Finanzamts (bei Selbständigen) bekannt ist. Einkommensänderungen wirken sich im Folgejahr aus. Die Rezeptgebühr von Mitversicherten wird am Konto des Hauptversicherten abgerechnet, sodass dieser schneller die 2%-Grenze erreicht.
Unternehmer-Colleg: Absetzbetrag - Freibetrag - Freigrenze
Ein Absetzbetrag (z.B. Alleinverdiener-Absetzbetrag) mindert die Steuerschuld selbst; ein Freibetrag (z.B. wegen Körperbehinderung oder notwendiger Diätverpflegung) hingegen (nur) die Bemessungsgrundlage für die Steuer.
Die Steuerersparnis durch einen Freibetrag ergibt sich somit in Höhe des jeweils anzuwendenden (Grenz-)steuersatzes.
Von einer Freigrenze (z.B. bei den Anspruchszinsen: EUR 50,-) spricht man dann, wenn ein Betrag bei Unterschreiten der Freigrenze wegfällt (nicht festgesetzt wird), bei Überschreiten aber der volle Betrag herangezogen wird.
Beispiel: Betragen die Anspruchszinsen EUR 49,-, werden keine festgesetzt; bei EUR 51,- werden aber die vollen EUR 51,- vorgeschrieben.
PS: Zur Erinnerung bzw. weil immer wieder gefragt: Private Entnahmen bzw. Einlagen verändern (bei allen Gewinnermittlungsarten) ebenso wenig den Gewinn und damit die Steuerbelastung wie Kredit- oder Darlehensaufnahmen oder -rückzahlungen!
Zur Erinnerung: UVA
Die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen stellt - insbesondere in Verbindung mit der Nichtzahlung von Umsatzsteuer eine Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des Finanzstrafgesetzes dar.









Drucken
Empfehlen
Kommentieren
Share
Kommentar schreiben




