17.06.2009
Personalpolitik in Krisenzeiten
An welche Maßnahmen sollte man denken um die Personalkosten zu reduzieren?
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- Unentgeltliche Mitarbeit im Familienbetrieb (23.02.2010)
Einfach aber effizient ist der Abbau von Zeit- und Urlaubsguthaben, wobei dies stets mit den Betroffenen zu vereinbaren ist. Das Verlegen von Urlauben von der Hauptsaison in betrieblich ruhige Zeiten ist zwar vielleicht von den Dienstnehmern nicht immer gerne gesehen, die Sicherung der Arbeitsplätze wird aber vorgehen.
Viele Kollektivverträge sehen eine Durchrechnung der Normalarbeitszeit von bis zu einem Jahr vor. Damit können auftragsschwache Zeiten überbrückt werden, und die Mitarbeiter stehen in auftragsstarken Zeiten wieder voll zur Verfügung.
Wurden Zuwendungen unter dem Vorbehalt der Widerrufbarkeit gewährt ergeben sich hier Einsparungspotenziale. Oft sind Überstunden oder Überstundenpauschale ein eingefahrenes Privileg. Sie sollten verboten oder reduziert werden.
Die Verringerung der Arbeitszeit ist eine Änderung des Dienstvertrages, die nur einvernehmlich durchgeführt werden kann. Die Beendigung des Dienstverhältnisses durch Kündigung oder einvernehmlicher Lösung, gekoppelt mit einer Wiedereinstellungszusage, kommt in Saisonbranchen häufig vor, kann aber natürlich von allen Unternehmern angewendet werden. Der Dienstnehmer bezieht Arbeitslosengeld und kann selbstverständlich auch vom AMS vermittelt werden. Eine Sicherheit, dass der Arbeitnehmer zurückkehrt gibt es somit nicht. Nicht abgerechnete Ansprüche (z.B. Abfertigung) sind dann zum Zeitpunkt der vereinbarten Wiedereinstellung fällig. Sicher ist diese Maßnahme nicht elegant und muss im Einzelfall geprüft werden.
Kurzarbeit wird hauptsächlich von Industriebetrieben angewendet. Die Bestimmungen sind kompliziert, bedürfen einer Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarungen, und müssen mit dem AMS akkordiert werden, das auch die Kurzarbeitsbeihilfe bezahlt.
Bei der Bildungskarenz wird ein mindestens dreimonatiger, maximal zwölfmonatiger Entfall von Entgelt und Arbeitsleistung vereinbart. Während dieser Zeit wird der Dienstnehmer geschult und bezieht Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Auch dabei sind die umfangreichen Bedingungen mit dem AMS abzusprechen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Rat & Tat-
Steuerberater, Dr. Michael Kowarik unter
(1) 892 00 55, info@kowarik.at, gern zur Verfügung.
Web: www.ratundtat.at









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