Rechtsvorschriften für offline-Bereich gelten auch für...
13.09.2004
Kein Sonderrecht für E-Commerce im Tourismus
Pauschalreisen nehmen ab
Sowohl die Informationsintensität als auch die immer anspruchsvollere und differenziertere Nachfrage nach touristischen Produkten und Dienstleistungen führen zur raschen Verbreitung moderner Informationstechnologien wie zum Beispiel des Internets.
Zunehmend wird das Internet aber auch zur Buchung und nicht nur zur Informationsbeschaffung verwendet. Der E-Commerce hat folglich in der Touristik besonders hohe Zuwachsraten. Die Grenzen zwischen „online“ und „offline“ verschwimmen dabei zusehends. Zu beobachten ist eine abnehmende Bedeutung von Pauschalreisen zugunsten der individuellen Zusammenstellung von Reisen im Internet. Schon in wenigen Jahren, schätzt man, wird jede zweite Reise über das Internet gebucht werden. So rasch diese Entwicklung auch verläuft, sie vollzieht sich keinesfalls in einem rechtsfreien Raum. Denn von der Gestaltung der Website, dem Auftritt im Internet bis zum elektronischen Vertragsabschluss und zur Rechtsdurchsetzung sind zahlreiche einschlägige internationale und nationale Rechtsnormen zu beachten.
Ein umfassendes Sonderrecht für den elektronischen Geschäftsverkehr gibt es laut Rechtsexperten Manfred Grünanger nicht. Auch mit dem seit 1. Jänner 2002 in Österreich gültigen E-Commerce-Gesetz (ECG) werden nur bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt. Allgemein zivilrechtliche Vorschriften des ABGB (wie beispielsweise Vertragsabschluss, Werkvertrag, allgemeine Geschäftsbedingungen), die Normen des Gewerbe-, Marken-, Urheber- Wettbewerbs-, Konsumentenschutz- und Datenschutzrechtes, um nur einige Rechtsgrundlagen zu nennen, gelten für den „online“-Bereich ebenso wie für „offline“. Grundsätzlich gelten alle Rechtsvorschriften, die für den offline-Bereich gelten, auch für den online-Bereich.
Welches Recht ist relevant?
Da die Tourismus- und Freizeitwirtschaft auch durch besonders hohe Internationalität geprägt ist, sind Fragen des auf Verträge anwendbaren Rechts sowie der Gerichtszuständigkeit von wesentlicher Bedeutung. Auf EU-Ebene relevante Bestimmungen finden sich u. a. im Europäischen Vertragsstatutübereinkommen (EVÜ), in der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) sowie in der E-Commerce-Richtlinie. Rechtsfragen mit Vertragspartnern außerhalb der EU richten sich in der Regel nach den einschlägigen Bestimmungen des nationalen Rechts über das so genannte Internationale Privatrecht (IPR).
Von Bedeutung sind natürlich auch die (internationalen) Zahlungsmöglichkeiten. Bei missbräuchlicher Verwendung von Kreditkarten hat der Kunde, so Grünanger, grundsätzlich ein Rückbuchungsrecht.








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