Das Wirtshaus-Paket ist da

Förderung
11.05.2020

 
Die Regierung möchte den Neustart der Wirtshäuser mit Steuererleichterungen erleichtern. Jetzt sind Details bekannt.

  1. Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf 10% .

Bis Ende 2020. Entlastung in Höhe von rund 200 Mio. Euro.

  1. Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung
  •  Erhöhung der Pauschalierungsgrenze von 255.000 auf 400.000 Euro
  • Erhöhung der Grundpauschale von 10 auf 15%
  • Erhöhung des Mindestpauschalbetrages von 3.000 auf 6.000 Euro

Gesamtentlastung von bis zu 100 Mio. Euro.

  1. Mehr Geld für Dorfwirtshäuser

Besondere Unterstützung für strukturschwache Regionen und kleine Dorfwirtshäuser. Erhöhung des Mobilitätspauschale von 2 % auf 6% für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und 4% für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner.

  1. Höhere Essensgutscheine für mehr Konsum

Anhebung der Höchstgrenze für steuerfreie Gutscheine von derzeit 4,4 Euro auf 8 Euro (im Gasthaus verwendbar) und von 1,1 Euro auf 2 Euro (für Lebensmittelgeschäfte).

 600.000 Arbeitnehmer und die Gastwirte profitieren in Höhe von 150 Mio. Euro

  1. Absetzbarkeit von Geschäftsessen wird erhöht

Mehr Anreiz für Geschäftsessen in den Wirtshäusern durch Erhöhung der Absetzbarkeit von 50 auf 75 Prozent.

Ausmaß rund 25 Mio. Euro

  1. Abschaffung der Schaumweinsteuer

Entlastung der österreichischen Winzerinnen und Winzer und der Konsumenten.

Entlastung rund 25 Mio. Euro

Beispiele für Landgasthäuser

Ein Gastronomiebetrieb in einer kleinen Gemeinde mit 115.000 Euro Umsatz zahlt aktuell 3.671 Euro Steuern. Durch unsere Maßnahmen zahlt er heuer nur 871 Euro. Damit sinkt die Steuerlast für diesen Betrieb auf ein Viertel!

Ein Gastronomiebetrieb in einer mittetgroßen Gemeinde (7.000 Einwohner):

•             Umsatz pro Jahr: 160.000 Euro

•             Steuern pro Jahr: 6.260 Euro

•             Steuern Neu: 2.390 Euro (Reduktion um mehr als 60%)