10 Millionen für Gastgärten und weitere Hilfen

11.03.2021

Die Bundesregierung hat bei den Wirtschaftshilfen nochmals nachgebessert. 1.000 Euro pro Mitarbeiter in Kurzarbeit. Kurzarbeit für Lehrlinge. Eine Verdoppelung des Ausfallbonus sowie 10 Millionen Förderung für die Errichtung von Gastgärten.
Die Errichtung und Erweiterung von Gastgärten wird mit insgesamt 10 Millionen gefördert.
Die Errichtung und Erweiterung von Gastgärten wird mit insgesamt 10 Millionen gefördert.

Die immer lauter werdende Verzweiflung gepaart mit Unmut unter den Gastronomie- und Hotelbetrieben hat zu einigen Nachschärfungen bei den Hilfen geführt. Hier ein Überblick:

1. Kurzarbeitsbonus für Unternehmen und Mitarbeiter

Insgesamt werden 1.000 Euro pro Mitarbeiter ausbezahlt. Und zwar in 2 Teilen:

  • Alle Betriebe, die durchgehend von Schließungen seit November betroffen sind erhalten eine Einmalzahlung von 825 Euro netto für den März zusätzlich zum jeweiligen Kurzarbeitsbeitrag. Diese soll etwa zur Ausbezahlung für Urlaubsansprüche genutzt werden.
  • Ein Trinkgeldersatz für Mitarbeiter in der Höhe von 175 Euro netto, den alle erhalten, die von Trinkgeldpauschale betroffen waren.

Das Tourismusministerium übermittelte uns folgendes Rechenbeispiel:  Wenn sich in einem Betrieb 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurarbeit befinden, erhält das Unternehmen zusätzlich 33.000 Euro Netto.

2. Verdoppelung des Ausfallsbonus im März

Bekanntlich kann jedes Unternehmen mit mindestens 40%-Umsatzausfall (in einem der Kalendermonate von November 2020 bis Juni 2021) einen Ausfallsbonus beantragen. Dieser Ausfallsbonus beträgt 30% des Umsatzausfalls und besteht zur Hälfte aus dem „Zuschuss“ und zur Hälfte aus einem (optionalen) „Vorschuss“ auf den Fixkostenzuschuss der zeitnah und unbürokratisch die Liquidität der antragstellenden Unternehmen verbessern soll.

Zur Unterstützung der besonders betroffenen Branchen wird der Ausfallsbonus für März erhöht. Damit steigt der Zuschuss von 15% auf 30% und der derzeitige Deckel des Zuschusses wird von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben.

Beispiel 1: Ein kleines Restaurant erleidet durch den Lockdown (trotz Take-away Angebot) einen Umsatzausfall von -90%. Der Jahresumsatz beträgt 450.000 Euro, der monatliche Umsatz 37.500 Euro. Mit dem Märzbonus kann der Ausfallbonus auf über 10.000 Euro verdoppelt werden.

Beispiel 2: Ein großes Hotel erleidet durch den Lockdown (mit wenigen Berufsreisen) einen Umsatzausfall von -95%. Der Jahresumsatz beträgt 2,56 Mio. Euro, der monatliche Umsatz 213.333 Euro. Mit dem Märzbonus erhält das Unternehmen statt 30.000 nun 50.000 Euro Zuschuss

3. Gastgärtenförderung

Da die Pandemie uns noch länger beschäftigen wird, werden Investitionen in den gastronomischen Außenbereich gefördert. Die Erweiterung oder Neu- und Umbau von Gast- und Schanigärten wird mit bis zu 20 Prozent (Kleinbetriebe) und 10 Prozent (Mittelbetriebe) unterstützt. Die Investition muss mindestens 5.000 Euro betragen. Das Fördervolumen beträgt insgesamt 10 Mio. Euro. Die Abwicklung wird durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank erfolgen.

Beispiel: Für die Anschaffung der Gastgarten-Ausstattung in der Höhe von 15.000 Euro erhält ein kleines Unternehmen einen Zuschuss von 3.000 Euro.

4. Liquidität

Da viele Unternehmen trotz Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen Schwierigkeiten bei der Finanzierung über Hausbanken haben, soll es einen runden Tisch geben mit Vertretern der Bundesregierung und der Kreditwirtschaft.

5. Kurzarbeit für Lehrlinge

Kurzarbeit wird nun auch für Lehrlinge ermöglicht. Allerdings mit einer gesetzlichen Befristung bis 30. Juni 2021.