AirBnB: neue Spielregeln in Salzburg

Salzburg
01.06.2017

 
In Salzburg werden die Bedingungen für Online-Wohnungsvermittler wie Airbnb, 9flats oder Wimdu demnächst deutlich verschärft. 

Geschätzt 800 Wohnungen werden alleine beim Branchenriesen Airbnb in der Stadt Salzburg angeboten. Auf ähnlichen Plattformen wie 9flats oder Wimdu kommen noch zusätzliche Quartiere dazu. Dazu gibt es im Land Salzburg noch weitere HotSpots, wie Zell am See, das Gasteinertal oder Saalbach, wo die Wohnungsvermietung über Airbnb und Co floriert. Sehr zum Ärgernis vieler Hotelbetriebe, die sich an gesetzliche Vorgaben halten und Abgaben zahlen, während sich ein Großteil der Vermieter auf diesen Onlineplattformen juristisch und steuerlich im luftleeren Raum bewegt.

„Natürlich gibt es mittlerweile auch Kollegen aus der Branche, die ihre Appartments auf diesen Plattformen anbieten, weil sie ihre Kunden damit gut erreichen“, sagt Albert Ebner, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKS. „Wenn alles legal ist, ist dagegen auch nichts einzuwenden.“ Dennoch begrüßt er die Verschärfungen, an denen auch die Experten der WKS mitgearbeitet haben, als Schritt in die richtige Richtung.

Neues Raumordnungsgesetz

Im neuen Raumordnungsgesetz, das mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten soll, wird auch die touristische Zimmervermietung über Online-Plattformen neu geregelt: Sie soll nur mehr im Rahmen der Privatzimmerzimmervermietung zulässig sein und die ist eng an den Hauptwohnsitz geknüpft. Das heißt, die Vermietung der eigenen Wohnung während einer Geschäftsreise oder eines Urlaubs ist weiterhin möglich.

Wer aber eine Wohnung kauft und sie nicht dauerhaft vermietet, sondern sie für touristische Zwecke nutzt, darf das laut des neuen Raumordnungsgesetzes nicht mehr tun. „Diese Art der Vermietung ist in den vergangenen Jahren immer attraktiver geworden ist“, erklärt LAbg. Hans Scharfetter, Obmann der WKS-Bezirksstelle Pongau und einer der Verhandler der Gesetzesänderungen. „Während man einen Mieter womöglich schwer wieder los wird, kann man mit der kurzfristigen Vermietung an Touristen obendrein sogar noch mehr verdienen als mit der Jahresmiete. Außerdem stehen diese Wohnungen dem ohnedies angespannten Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung."

Nächtigungsabgabengesetz

Deshalb will das Land mit dem „Nächtigungsabgabengesetz“ nachschärfen. In dem neuen Gesetz sollen das Kur- und Ortstaxengesetz in einem Gesetz zusammengeführt werden. Darin ist aber auch für die kurzfristige touristische Vermittlung über Onlineplattformen á la Airbnb eine Abgabenpflicht vorgesehen. Inhaltlich orientiert man sich an dem Wiener Nächtigungsabgabengesetz, das wiederum auf dem E-Commerce-Gesetz basiert. Ziel der Regelung ist es, mit den Plattformbetreibern eine Vereinbarung zu schließen, wonach sie die Abgaben für die Vermieter auf ihrer Plattform abführen. „Wir wollen Fairness und Wettbewerbsgleichheit gegenüber den gewerblichen Betrieben. Deshalb wollen wir erreichen, dass Übernachtungen in Privatwohnungen, die über diese Plattformen vermittelt werden, im gleichen Maße der Abgabenpflicht unterliegen wie gewerbliche Anbieter“, betont Scharfetter. Er geht davon aus, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.  

Die Behörden in der Stadt Salzburg sind erleichtert, dass dieser juristische Graubereich nun besser gesetzlich geregelt wird. „Wir wünschen uns nachvollziehbare und verständliche Regelungen. Nicht nur für uns, sondern auch für die Menschen, die davon betroffen sind. Damit letztendlich auch das Unrechtsbewusstsein geschärft wird“, meint Alexander Würfel, stellvertretender Leiter des Baurechtsamts.

WKS/tav