Allergenkennzeichnung: Freude über Entbürokratisierung

Wirtschaftskammer Österreich
14.08.2017

Die Novelle zur Allergenverordnung bringt spürbare Erleichterungen für Gastronomen.   
Künftig müssen nicht mehr alle Speisekarten im Lokal mit den Buchstabencodes versehen werden. Es genügt eine Allergikerkarte pro Lokal.
Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der WKÖ, zeigt sich über das Verhandlungsergebnis in Sachen Allergenkennzeichnung zufrieden.

Ob es an den nahenden Nationalratswahlen liegt oder nicht, Fakt ist, dass die Politik ein Einsehen hatte und nun der Allergenverordnung ein wenig von ihrer Mühsal genommen hat: 

Vor allem der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich begrüßt die Novelle zur Allergenverordnung, die von Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner in Begutachtung geschickt wurde und die Erleichterungen für die Branche bei der Allergenkennzeichnung bringen soll. Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der WKÖ, zeigt sich zufrieden, „dass die hartnäckigen Interventionen der Branchenvertreter nun bei Gesundheitsministerien Pamela Rendi-Wagner Gehör gefunden haben“ und ist erfreut über das positive Gesprächsklima.

Keine zusätzlichen Schulungen

Konkret ist vorgesehen, dass keine zusätzlichen Schulungen für bereits ausgebildetes Personal (Berufsschule, Tourismusschule, etc.) notwendig sind und für alle anderen Personen keine Wiederholung der Schulung erforderlich ist. Zudem wird das Ministerium ermöglichen, dass künftig die Information auch über eine Allergikerkarte erfolgen kann. Es müssen also künftig nicht mehr alle Speisekarten im Lokal mit den Buchstabencodes versehen werden, es reicht, wenn dem Gast auf Anfrage eine Allergikerkarte ausgehändigt wird. 

Die Klarstellung, dass bei Tagesgerichten keine schriftliche Dokumentationsverpflichtung besteht, wird im Auslegungsweg durch die Lebensmittelkontrollbehörden vorgenommen. Bis dato gilt: Wirte müssen entscheiden, ob sie ihre Gäste entweder mündlich informieren oder die 14 Allergene schriftlich in der Speisekarte angeben. Künftig soll nun auch eine Mischform möglich sein. „Es war eine unserer wichtigsten Forderungen, dass Speisen, wie etwa Tages-, Mittags- oder Frisch-Gerichte nicht mehr gekennzeichnet werden müssen, sondern dass darüber mündlich informiert werden kann,“ begrüßt Pulker die geplanten Erleichterungen für Wirte.