Anmeldepraxis wird verschärft
Sobald die entsprechenden Voraussetzungen bei den Krankenkassen geschaffen sind, soll das neue Sozialbetrugsgesetz in Kraft treten, das vorsieht, dass Mitarbeiter binnen 24 Stunden ab Arbeitsbeginn bei der Gebietskrankenkasse anzumelden sind.
Das bedeutet für die heimischen Betriebe noch mehr Stress und Bürokratieaufwand. Dem aber nicht genug: Durch eine Änderung im Einkommensteuergesetz sollen Betriebe ab nächstem Jahr verpflichtet werden, ihre Mitarbeiter sofort nach Arbeitsantritt anzumelden – und zwar beim Finanzamt.
Der Unternehmer müsste neue Mitarbeiter dann doppelt anmelden; einmal bei der Gebietskrankenkasse und einmal beim Finanzamt.
Sollten Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wenige Stunden nach Arbeitsantritt feststellen, dass eine längerfristige Zusammenarbeit doch nicht zustande kommt, muss wieder doppelt abgemeldet werden.
Abgesehen von der unnötigen und zeitraubenden Bürokratie ist hier der Kontrollaufwand von Seiten der Behörden mit Sicherheit größer als allenfalls entgangene Steuern oder Abgaben.
Die Interessenvetreter der Tourismuswirtschaft, allen voran die Tiroler Tourismus Vereinigung, apellieren an die Verantwortlichen der Bundesregierung, insbesondere an Justizministerin Karin Miklautsch (Sozialbetrugsgesetz) und Finanzminister Karl Heinz Grasser (Einkommensteuergesetz) dafür zu sorgen, dass die bisherige Anmeldefrist von drei Tagen bestehen bleibt.
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