Attacke aufs Trinkgeld
Das Finanzministerium fordert, dass Kreditkartentrinkgelder zukünftig versteuert werden sollen.
Finanzminister Karl-Heinz Grasser will künftig Trinkgelder im Gastgewerbe, die über Kreditkarten oder die Zimmerrechnung geleistet werden, versteuern. Dies stößt auf heftige Kritik der Tourismusgewerkschaft und des Fachverbands der Gastronomie in der Wirtschaftskammer.
Bar bezahlte Trinkgelder sollen hingegen weiterhin der Einkommenssteuer unterliegen. Trinkgelder würden somit – je nachdem, ob sie bar vom Gast übergeben werden oder vom Dienstgeber ausbezahlt werden – dem Einkommenssteuer- bzw. Lohnsteuerabzug unterliegen, dies sei somit „jahrelanges geltendes und angewendetes Steuerrecht“, heißt es aus dem Finanzministerium.
Spartenobmann Schenner, zuständig für alle Tourismus- und Freizeitbetriebe in Österreich, hat dazu bereits eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet. „Gerne lade ich die Sozialpartner dazu ein, mit uns gemeinsam an diesem Thema zu arbeiten. Die Lohnsteuerpflicht auf Trinkgelder gehört abgeschafft – das Trinkgeld ist die Anerkennung von ausgezeichneten Leistungen der Mitarbeiter und soll daher auch nicht teilweise in die Taschen des Finanzministers wandern!“
Die Veranlagungsfreigrenze von 730 Euro jährlich finde selbstverständlich auch im Gastgewerbe Anwendung. Trinkgelder würden seit Bestehen der Zweiten Republik einer Besteuerung unterzogen, führt das Finanzministerium aus. Dies bestätige auch ein VwGH-Erkenntnis aus dem Jahr 1951. Auch die Lohnsteuerrichtlinie 1992 RZ 460 regle die Besteuerung von Trinkgeldern nochmals klar.
Beschämende Geldbeschaffung
„Grassers jüngste Geldbeschaffungsaktion“ sei „beschämend“, kritisiert der Vorsitzende der Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst (HGPD), Rudolf Kaske. Die Löhne der Tourismusbeschäftigten lägen um ein Drittel unter den österreichischen Durchschnittsgehältern, die Mitarbeiter seien daher auf Trinkgelder angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
„Es ist absurd, jenen etwas wegzunehmen, die am wenigsten verdienen“, so Kaske. Ein gelernter Restaurantfachmann, sprich Kellner, verdiene gemäß Kollektivvertrag beispielsweise 1.022 Euro brutto, ein Oberkellner, der fünf Servierkräfte koordiniert, 1.212,50 Euro brutto.
Rund ein Viertel bis ein Drittel aller Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe bekommen Trinkgelder in unterschiedlicher Höhe, schätzt Kaske. Im Servicebereich in Bars und Hotels seien Trinkgelder häufig, bei Zimmermädchen hingegen immer seltener, an der Rezeption gebe es Trinkgeld nur für Sonderleistungen.
Trinkgeld sei „eine freiwillige Zuwendung des Gastes für gute Leistungen“, die nicht dem Dienstverhältnis zuzurechnen sei und daher nicht der Lohnsteuer unterliege, meint Kaske. Kreditkarten-Trinkgelder seien „als Bezüge aus einem bestehenden Dienstverhältnis der Lohnsteuer zu unterziehen“, heißt es hingegen im entsprechenden Erlass des Finanzministers. Kommt es Anfang Dezember zu keiner Einigung zwischen Finanzministerium und Branche, will Kaske „alle rechtlichen Möglichkeiten ausloten“ und gemeinsam mit den Kreditkartenfirmen „intelligente Lösungen“ finden, um die Lohnsteuer zu umgehen.
Auch Dienstgeber würden zur Kasse gebeten
Durch die Pläne Grassers würden nicht nur die Arbeitnehmer zur Kasse gebeten, auch die Dienstgeber müssten Trinkgelder bis zu fünf Jahre rückwirkend versteuern, kritisierte Kaske. In den Betrieben gebe es völlig unterschiedliche Abrechnungssysteme, die im Nachhinein angesichts des häufigen Wechsels von Mitarbeitern nur schwer nachzuvollziehen seien: „Nun bräuchte es eine eigene Buchhaltung für Trinkgelder“, so Kaske. Außerdem sei es absurd, dass die Trinkgelder laut Erlass bei Betrieben, wo es keine Aufzeichnungen über die Aufteilung von Trinkgeldern durch den Zahlkellner gebe, zur Gänze vom Zahlkellner lohnzuversteuern seien.
Verärgert zeigte sich der Tourismusgewerkschafter auch darüber, dass der Hauptverband der Sozialversicherungsträger Jubiläumsgelder für zehn Jahre Betriebszugehörigkeit nicht mehr als sozialversicherungsfrei anerkenne. Als Begründung werde angeführt, dass zehn Jahre noch kein Jubiläum seien.
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