Aufsperren um 4 Uhr
Wiener Kaffeesieder sind mit den Sperrzeiten unzufrieden
Diskotheken sollen künftig bis sechs Uhr Früh offenhalten dürfen, so der aktuelle Entwurd zur Änderung der Sperrzeitenverordnung der MA 63. Die Wünsche der Kaffeehäuser wurden in dem Entwurf bislang aber nicht berücksichtigt.
Seit wenigen Tagen ist die geplante Änderung der Sperrzeiten-Verordnung für Gastronomiebetriebe in Begutachtung. Demnach soll eine neue Betriebsart für Diskotheken und Clubbing Lounges eingeführt werden. Mit der neuen Betriebsart ist ein um zwei Stunden längeres Offenhalten – bis sechs Uhr Früh – verbunden. Für Wien ist das neu, in sieben anderen Bundesländern gelten für Discotheken bereits eit Jahren verlängerte Öffnungszeiten.
Über die rasche Vorlage zur Änderung der Sperrzeiten-Verordnung zeigt sich Josef Bitzinger, Obmann der Wiener Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, erfreut. Allerdings sieht er darin nur einen ersten Schritt, denn die ebenfalls beantragte Vorverlegung der Aufsperrzeiten für Kaffeehäuser von sechs auf vier Uhr Früh blieb in dem Entwurf unberücksichtigt, wie die Wiener Wirtschaft berichtet. „Auch in den Wiener Traditionskaffeehäusern wartet man auf erweiterte Öffnungszeiten, denn das veränderte Ausgehverhalten der Gäste und die Erwartungen der Touristen erfordern ein Öffnen unserer berühmten Wiener Cafés bereits in den frühen Morgenstunden“, betont Bitzinger.
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