Betriebsunterbrechungen: Versicherungen reden Ansprüche von Gast- und Hotelgewerbe klein
Versicherungen erstatten Gastronomen und Hoteliers bei Betriebsunterbrechungen 15 % der Ausfälle als Kulanz. Dass ihre Klienten gute Chancen auf eine volle Abdeckung haben, wird verschwiegen.
Betriebsschließungen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, treffen das Hotel- und Gastgewerbe besonders hart. Hilfsmittel wie der Härtefallfonds oder die Stundung von Kreditraten sollen die finanziellen Einbußen abfedern. Tatsächlich kämpfen aber viele Gastronomen und Hoteliers um ihre Existenz.
Bewusste Falschdarstellung?
Vielen galt ihre Betriebsunterbrechungs-Versicherung als Hoffnungsschimmer, doch die Versicherungen verweisen auf höhere Gewalt. Diese würden sie nicht abdecken. Aus Kulanz bieten sie meist 15 % der Ausfälle an. Dafür müssen die Geschädigten aber auf weitere Ansprüche verzichten.
Der Rechtsanwalt und Versicherungsrechts-Experte Dr. Hans-Jörg Vogl sieht in der Darstellung der Versicherungen eine bewusste Verzerrung. Seiner Ansicht nach können Betriebsunterbrechungen aufgrund der verordneten Sicherheitsmaßnahmen sehr wohl abgedeckt sein.
Druckmittel gegen rechtmäßige Ansprüche
„Die Verfügungen einer Gesundheitsbehörde wie des Sozialministeriums müssen sich nicht konkret gegen einen Betrieb richten. Für eine Abdeckung durch die Versicherung reicht es, als Betrieb von den Maßnahmen betroffen zu sein“, meint Vogl.
„Mit Druckmitteln und Verzichtserklärungen versuchen die Versicherungen rechtmäßige Ansprüche von Geschädigten zu verhindern“, etwa mit der kurzen Klagsfrist von nur einem Jahr. Denn die meisten können sich mitten in der Krise keinen Prozess leisten. Vogl rät dennoch, keine Verzichtserklärung zu unterzeichnen.
Klagen ohne Risiko möglich
Mithilfe von Prozessfinanzierern können Geschädigte ihre Ansprüche risikofrei durchsetzen. Vogl selbst arbeitet seit Jahren mit dem Prozessfinanzierer Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS) zusammen, die in der Vergangenheit zahlreichen Geschädigten in ähnlichen Fällen zu ihrem Geld verhalf. Sie könne sofort Klagen einbringen und arbeite ausschließlich auf Erfolgsprovision von 30 %.
Für Vogl eine Win-win-Situation: „So tragen die Geschädigten kein finanzielles Risiko und wissen, dass den Prozessfinanzierern ebenso viel am Erfolg gelegen ist wie ihnen.“ Er rät Geschädigten aus der Gastronomie und Hotellerie daher, im Falle einer Betriebsunterbrechungsversicherung Kontakt mit der EAS unter www.schadenshilfe.com/kontakt/ aufzunehmen.