Chance Kurzarbeit für Tourismus

Covid-19
18.03.2020

Von: Thomas Askan Vierich
Die Kammer verhandelt mit der Regierung um Erleichterungen bei der Kurzarbeit. Petra Nocker-Schwarzenbacher empfiehlt Betrieben, davon Gebrauch zu machen – auch im Sinne der Mitarbeiter.

Das bisherige Kurzarbeitmodell sieht vor: Der Mitarbeiter bekommt je nach Einkommen einen Großteil seines Lohnes weiter ausbezahlt. Allerdings bekommt er dieses Geld von seinem Arbeitgeber ausbezahlt, der es wiederum vom AMs refundiert bekommt. Zusätzlich musste der Arbeitgeber bislang auch die Arbeitgeberanteile bei den Sozialversicherungsbeiträgen bezahlen.

Dienstgeberanteil zahlt AMS

Seit gestern ist klar, dass er auch diese vom AMS refundiert bekommt. Momentan wird darüber verhandelt, WANN der Arbeitgeber seine Ausgaben refundiert bekommt. Denn für viele Betriebe ist es in der momentanen Situation durchaus ein Problem, diese Kosten vorzustrecken.

Obfrau Petra Nocker-Schwarzenbacher empfiehlt Betrieben unbedingt von der Möglichkeit der Kurzarbeit Gebrauch zu machen – auch wenn sie den Betrieb Geld kostet. Damit kann man sich und seine Mitarbeiter über die nächsten Monate bis zum Sommer retten. Man kann (bzw. muss) seinen Betrieb jetzt schließen, die Kurzarbeit zwei Monate auf Null fahren (auch das ist möglich), um dann im dritten Monat den Mitarbeiter 30% arbeiten zu lassen. „Und ich gehe schon noch davon aus, dass wir spätestens in drei Monaten wieder in den Normalbetrieb überwechseln können“, sagt Petra Nocker-Schwarzenbacher. „Auf alle Fälle ist Kurzarbeit besser als Kündigung: Wir wollen ja unsere Mitarbeiter halten, wir brauchen sie ja bald wieder. Und für den Mitarbeiter ist Kurzarbeit finanziell viel attraktiver als stempeln gehen. Der hat ja auch laufende Kosten, die er bezahlen muss.“

Weitere Infos zur Kurzarbeit: https://www.gast.at/gast/rettung-naht-fuer-gastronomie-und-hotellerie-194772