Coronakrise: Die Liquidität ist bald zu Ende

Hotel
11.11.2020

Von: Thomas Askan Vierich
Hotels warten nach wie vor auf Entschädigungszahlungen aus dem Epidemiegesetz. Viele Betriebe in der Ferienhotellerie werden im Frühjahr Insolvenz anmelden müssen.

Anders als die meisten durch die Coronakrise geschädigten Unternehmer haben viele Hoteliers und Gastronomiebetriebe Österreichs Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstentgang. Denn Hotels in Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten wurden im März geschlossen, bevor die Regierung mit ihrem „Covid-19-Maßnahmengesetz“ die Schadenersatzansprüche für stillgelegte Unternehmen gestrichen hat.

Verordnung in Kraft, aber keine Zahlungen

Im Sommer veröffentlichte die Regierung eine Verordnung, die die Berechnung der Entschädigungsansprüche genau regelt. Es geht bei den Entschädigungen um die ersten zwei Wochen ab 15. März – maßgeblich war damals das Epidemiegesetz, das eine Entschädigung vorsieht, und nicht das erste Covidgesetz. Danach wurden die Verordnungen von den einzelnen Bezirkshauptmannschaften auf die neue Rechtsgrundlage umgestellt – aus Betriebsschließungen wurden Betretungsverbote für Gäste. „Seit Monaten warten die Betriebe auf die Auszahlungen des Verdienstentgangs“, sagt Thomas Reisenzahn von der Prodinger Steuerberatung gegenüber der ÖGZ.

Ohnehin wirkt sich der infolge der jüngsten Reisewarnungen erfolgte Einbruch bei den Buchungen für die kommende Wintersaison katastrophal auf die Liquidität der Betriebe aus. Anzahlungen für gesicherte Buchungen bleiben aus und es fehlen die finanziellen Mittel, um über den Herbst/Winter zu kommen. „Daher ist es äußerst wichtig, der Verordnung nachzukommen und die Entschädigungen in den nächsten Tagen auszuzahlen“, richtet Manfred Schekulin von Prodinger einen dringenden Appell an die zuständigen Behörden.
Bezirkshauptmannschaften sind säumig
Zuständig sind die Bezirkshauptmannschaften. Aber die sind laut Reisenzahn offenbar heillos überfordert mit der Abwicklung. „Es ist noch keine einzige Auszahlung erfolgt“, sagt Reisenzahn. Viele Betriebe gerade in der Ferienhotellerie haben zu Hochzeiten umfangreiche Investitionen getätigt. Noch sind Zinsen und Tilgungen gestundet. „Aber die Banken werden schon nervös. Irgendwann im Frühjahr wird das fällig. Wovon sollen die Betriebe das dann zahlen?“ Reisenzahn schätzt, dass es 2021/22 für die Betriebe sehr eng wird.

Fixkostenzuschuss immer noch nicht ausverhandelt

In der Stadthotellerie sieht es nicht viel besser aus. Hier müssen die Betriebe, denen die Immobilie oft nicht gehört, Pacht und weitere Fixkosten zahlen. „Und der Fixkostenzuschuss II ist immer noch nicht da. Der Fixkostenzuschuss III ist für Dezember angekündigt. Der kann zwar unabhängig von FZ II beantragt werden, aber auch darüber wird noch verhandelt.“ Die Situation für die Privathotellerie werde monatlich schwieriger. ­Viele sind bereits jetzt in den „freiwilligen“ Lockdown gegangen, um wenigstens die Fixkosten zu senken.

Schwierige Betriebsübergabe

Auch eine Betriebsübergabe aus ­Altersgründen wird immer schwieriger: „Wer will jetzt ein Ferienhotel kaufen oder übernehmen?“, fragt Reisenzahn. Wenn überhaupt sind Buy-to-let oder Zweitwohnsitz-Projekte interessant. Dem steht aber in vielen Bundesländern, besonders in Salzburg und Tirol, die Raumordnung entgegen. „Hier ist die Errichtung von weiteren Zweitwohnsitzen nahezu unmöglich“, sagt Reisenzahn.

In der Ferienhotellerie werden im Winter 60-70% der Jahresumsätze erwirtschaftet. Kommt es in diesem Winter zu einem Einbruch von 40-50% sind die Betriebe im März nicht mehr liquide. „Hier muss der Staat einspringen!“ fordert Reisenzahn.