Covid aktuell: Sollen Gastrobetriebe auf- oder zusperren?

Covid-19
22.07.2021

Covid mit seinen Lockdowns und Öffnungsschritten sorgt weiterhin für einen schwer planbaren Geschäftsalltag in der Gastronomie.

Um 0.00 Uhr am 22. Juli passierte die lange angekündigte Öffnung, im Zuge derer viele Covid-Maßnahmen ganz zurückgenommen oder reduziert wurden. Mit der neuen Infektionswelle und ersten neuen Clustern aufgrund der Delta-Variante fürchten zahlreiche Gastronomen nun aber, dass schon bald wieder das große Zusperren folgen könnte.

Zwar beschloss die Taskforce in ihrer heutigen Sitzung (noch) keine neuen Verschärfungen. Das kann jedoch bald Geschichte sein, rechnen doch Prognosen schon für den 28. Juli mit einer 7-Tage-Inzidenz von 45.

Nachtgastronomie vs. Zeltfeste

Genesen zu sein reicht in Clubs, Nachtlokalen und Discos nicht mehr aus. Und auch die niederschwelligen Schnelltests gelten nicht – es muss ein Impfnachweis (ab 15. August erst ab der zweiten Teilimpfung gültig!) oder negativer PCR-Test von den Gästen beigebracht werden. Es gilt also eine verschärfte 2G- statt der sonstigen 3G-Regelung.

Gleichzeitig reicht für (behördlich genehmigte) Zeltfeste wie für die restliche Gastronomie ein 3G-Nachweis, was wenig überraschend zu Unverständnis bei den Nachtgastronomen führt, wie Gastro-Obmann Mario Pulker meint: „Das Virus macht keinen Unterschied, ob man in einer Bar oder in der Disco bei einem Zeltfest steht.“ Er kündigt Klagen gegen diese Ungleichbehandlung an.

Impf-Pflicht für Gastrobesucher?

Dazu fordert der Gastronomie-Obmann auch eine generelle Impf-Pflicht für die Gäste seine Sparte: "Jene, die sich nicht impfen lassen, müssen halt draußen bleiben." Bei diesem Begriff ist die Politik aber traditionell übervorsichtig – man verweist darauf, mit der 3G-Regelung ohnehin eine „sehr wichtige Maßnahme“ gesetzt zu haben.

Umsatzersatz auch beim Offenhalten

Schwacher Städtetourismus und ein generell unklarer Ausblick für die Nachtgastronomie machen die Entscheidung schwer, ob sich ein Offenhalten des Betriebs überhaupt lohnt. Für das Offenhalten spricht jedenfalls, dass die Förderung für etwaigen Umsatzentfall auch geöffneten Betrieben zusteht, wie das Tourismusministerium betont.