Energieabgabenvergütung muss nachgezahlt werden

Energie
07.04.2016

 
Mit der Beschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe wollte sich die Regierung rund 100 Millionen Euro pro Jahr sparen. Der Schuss ging jedoch nach hinten los. Die Ausgrenzung der Dienstleistungsbetriebe wird zum Bumerang und der Staat müsste die Energieabgabenvergütung jetzt nachzahlen! Die Prodinger Steuerberatung hat den erfolgreichen Instanzenweg selber finanziert und einen Hotelbetrieb dabei begleitet.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg kam am 17.03.2016 zum Schluss, dass die Handhabung der Energieabgabenvergütung nicht im Einklang mit der gemeinschaftlichen Beihilfenregelung steht. Die Einschränkung auf güterproduzierende Betriebe widerspricht dem Unionsrecht. Eine Vergütung allein für Produktionsbetriebe seitens des heimischen Gesetzgebers wäre genehmigungspflichtig gewesen.

Das bedeutet, dass das Gesetz zwar in der derzeitigen Form in Kraft getreten ist. Eine Anwendung der Regelung kann aber erst erfolgen, wenn die im Gesetz selbst vorgegebene Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt, erläutert Mag. Stefan Rohrmoser, Geschäftsführer der Prodinger Steuerberatung. „Somit bleibt der geplante Ausschluss der Dienstleistungsbetriebe ohne Wirkung und die Dienstleister müssen weiterhin bis zum Vorliegen einer Genehmigung durch die Europäische Kommission die Energieabgabenvergütung erhalten.“

Energieabgabenrückvergütung für alle?

Durch die schon damals unverständliche Streichung der Dienstleistungsbetriebe (Hotellerie, Bergbahnen, etc.) aus der Energieabgabenvergütung konnten ab 1. Februar 2011 laut einer Gesetzesnovelle nur mehr energieintensive Produktionsunternehmen Energieabgaben (beispielsweise Strom, Gas, Heizöl usw.) rückvergütet bekommen. Der Generalanwalt hat in seiner Stellungnahme festgehalten, dass das Energieabgabenvergütungsgesetz nicht die formellen Voraussetzungen der Gruppenfreistellungsverordnung erfüllt, sagt Rechtsanwalt Dr Markus Kroner, der das Verfahren vor dem EuGH begleitet hat. In Umkehrschluss würde das bedeuten, wenn die EuGH-Richter dem Generalanwalt folgen, dass die Energieabgabenrückvergütung allen energieintensiven Betrieben zuzugestehen ist.

Durch Prodinger Initiative 500 Millionen für Dienstleistungsbetriebe

Die Prodinger Steuerberatung aus Zell am See und die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) hatte drei Musterfälle vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gebracht, von denen einer Ende 2012 mündlich verhandelt wurde. Der VfGH stellte damals fest, dass Hotels nicht im gleichen Ausmaß im internationalen Wettbewerb stünden wie Produktionsbetriebe und wies die Beschwerde ab. „Das war eines der absurdesten Urteile, von dem wir je gehört haben“, erklärt Rohrmoser.

Im Zuge dieser Ablehnung wurde ein Fall an das Bundesfinanzgericht (BFG) zurückverwiesen. Dieses äußerte in einem Vorabentscheidungsantrag an den EuGH (C-493/14) gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen die Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe. Der Generalanwalt hat jetzt den durch das BFG Linz unter der Federführung von Hofrat Mag. Laudacher und der Prodinger Steuerberatung angeregten Zweifeln Recht geben. Eigentlich müssten rund 500 Millionen Euro allen „Dienstleistungsunternehmen“ für den Zeitraum nach dem Februar 2011 zurückerstattet werden, da eine rückwirkende Änderung des Gesetzes kaum möglich ist, fasst Rohrmoser zusammen.

Thermenhotels können bis zu 70.000 Euro im Jahr zurückbekommen

Durch den Verlust der Vergütungsfähigkeit verloren die österreichischen Hotels seit 2011 rund 20 Millionen Euro pro Jahr. Energieintensive Wellnesshotels hatten einen durchschnittlichen Mehraufwand von 23.000 Euro jährlich. Thermenhotels kostete es 70.000 Euro und mehr an Vergütungen pro Jahr. Seilbahnen verloren mehr als 100.000 Euro.

Der Tipp von Prodinger:

Sollte der EuGH den zweifeln Folge leisten, könnten auch alle Dienstleistungsunternehmen weiterhin, somit auch nach Jänner 2011, eine Energieabgabe zustehen. Wir empfehlen, einen Rechtsbehelf vor Ergehen der EuGH-Entscheidung einzulegen. Folglich sollten die Vergütungsanträge für 2011 und Folgejahre zur Wahrung der möglichen Ansprüche dringend gestellt werden. Die Prodinger Steuerberatung als Beschwerdeführer informiert Sie gerne über die vergünstigungsfähige Energieabgabe. Die Frist von 5 Jahren beginnt mit dem letzten Tag des Jahres  zu laufen, dh. 31.12.2011 für Jahr 2011 geht bis 31.12.16. Anträge sind also noch möglich.

Prodinger Tourismusberatung

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