Erfolg im Konfitüren-Prozess

01.06.2011

Stans/Tirol. Die Rechtsstreitigkeit zwischen dem deutschen Konfitürenhersteller  Zentis GmbH & Co KG und dem österreichischen Marktführer Adolf Darbo AG hat gestern mit einem Erfolg des Tiroler Familienunternehmens geendet: Das Landgericht Köln wies in erster Instanz die Klage, die im Dezember  2009 von Zentis eingebracht worden war, in sämtlichen Punkten ab.
Darbo-Geschäftsführer Mag. Martin Darbo

„Diese Entscheidung  kommt für uns nicht unerwartet“, betont Mag. Martin Darbo, Geschäftsführer der A. Darbo AG, „wir freuen uns aber, dass sich das Gericht unserer Rechtsauffassung angeschlossen hat.“ Die Klage hatte in erster Linie darauf abgezielt, dem Tiroler Familienunter- nehmen die Verwendung der Wortbildmarke „d’arbo naturrein“ und des Werbeslogans “In Darbo naturrein kommt nur Natur rein“ zu untersagen. Darbo wiederholte die Argumentation, mit der bereits im Jahr 2000 ein ähnlicher Prozess vor dem EUGH in Luxemburg gewonnen worden war:  das Unternehmen hält sich strikt an die Bestimmungen des  österreichischen Lebensmittelrechts, das die Bezeichnung „naturrein“ gestattet, sofern eine Konfitüre ausschließlich aus Früchten, Gelierzucker und Zitronensaftkonzentrat hergestellt wird. Dies ist bei Darbo Naturrein-Konfitüren der Fall.

Die Vorwürfe unerlaubter Schadstoffbelastungen wies Darbo mit dem Hinweis auf die strengen Qualitätskontrollen durch externe zertifizierte Untersuchungsanstalten und firmeneigene Labors zurück. Die gesetz-lichen Höchstwerte wurden nie überschritten. Darbo verkauft jährlich etwa 150 Millionen Gebinde, und noch nie ist eine behördliche Beanstandung wegen Überschreitung dieser Höchstwerte erfolgt. Dies bestätigt das Funktionieren des Darbo-Qualitätsmanagements. Martin Darbo hält fest: „Sollte unser Prozessgegner den Instanzenzug voll ausschöpfen, dürfen wir dem weiteren Verfahren gelassen entgegensehen.“