Erleichterung über weitere Erleichterungen

WKO
07.03.2018

Von: Thomas Askan Vierich
Im Ministerrat beschlossenen Maßnahmen werden von der Tourismusbranche einhellig begrüßt. Es soll also nicht bei der Senkung der Mehrwertsteuer bleiben. Kritiker zeigen sich besorgt über Bevorzugung von Wirtschaftsinteressen. Ein Überblick
Die Regierung setzt weitere Maßnahmen im Sinne des Tourismus

Die Regierungskoalition möchte ein neues Staatsziel in die Verfassung schreiben: „Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort, als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung." In der derzeitigen Rechtslage ist zwar das Staatsziel Umweltschutz verfassungsrechtlich verankert, nicht aber das Bekenntnis zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung. Das hat dazu geführt, dass Gerichte bei Entscheidungen das eine Ziel oft höher bewertet haben, als das andere – siehe den negativen Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts zur dritten Piste am Flughafen Wien, der dann vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde.

Kein Wunder, dass sich der Chef des Flughafen Wiens über die neue Schwerpunktsetzung freut: „Umweltpolitische Ziele und wirtschaftspolitische Ziele möglichst harmonisch in Einklang zu bringen ist für eine positive Entwicklung Österreichs entscheidend“, sagt  Günther Ofner. „Aus der Sicht von Projektwerbern ist das neu verankerte Staatsziel daher ein wichtiger Fortschritt." Verfassungsjuristen sind skeptisch. Theo Öhlinger sagte im Ö1-Morgenjournal: "Das ist ein Akt, der sowohl überflüssig als auch letztlich sinnlos ist."

Schnellere Genehmigungen

Zu dieser neuen Schwerpunktsetzung passen auch ein Standortgesetz für schnellere Genehmigungen von Infrastrukturprojekten, kürzere Umweltverträglichkeitsprüfungen und insgesamt weniger Bürokratie für Unternehmer. Infrastrukturminister Hofer (FPÖ) spricht sogar davon, man wolle eine ausgesprochen wirtschaftsfreundliche Regierung sein. Dazu zählten ausdrücklich die angekündigten zwei Milliarden Investitionen in die Bahn und der Bau der umstrittenen dritten Piste am Flughafen Wien.

Beides Maßnahmen, die sicher dem Tourismus zu gute kommen werden. Kritiker und NGOs fürchten Schäden für die Umwelt. Ob hier der geplante „Standortanwalt“ (eine Forderung der WK Wien) wirklich zu einem fruchtbaren Interessensausgleich beitragen kann, ist aus Sicht des Umweltschutzes eher zu bezweifeln: Dieser Standortanwalt soll bei Genehmigungsverfahren und vor Gericht als Ausgleich zu Umweltschützern und NGOs ebenfalls Parteienstellung bekommen. So werden nicht wie zuletzt umwelt- und klimapolitische, sondern auch wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Argumente stärker vertreten werden. Deshalb ist auch noch nicht klar, ob die Regierungskoalition für eine Staatszieländerung die nötige Zweidrittelmehrheit von SPÖ und NEOS bekommt.

Betriebsanlagengenehmigung

Weniger umstritten und ebenfalls eine alte Forderung der Branchenvertreter ist die Befreiung kleinerer Unternehmen von der mehr als lästigen Betriebsanlagengenehmigung. Bald brauchen Beherbergungsbetriebe mit bis zu 30 Betten keine solche Genehmigung mehr, wenn sie lediglich Frühstück und kleine Imbisse anbieten. Neuen Unternehmern in der Beherbergungsbranche wird damit der Einstieg ins Gewerbe erleichtert, aber auch jenen, die bereits als Privatzimmervermieter im nicht-gewerblichen Bereich Zimmer vermietet haben, kommt die Erweiterung zu Gute. „Damit setzt die Regierung die langjährige Forderung der WKÖ-Bundessparte Tourismus nach gleichen Rahmenbedingungen für gleiche Tätigkeiten um,“ freut sich Obfrau Petra Nocker-Schwarzenbacher.

Beraten statt Strafen

Noch weniger umstritten ist der Wegfall von Mehrfachstrafen für ein und das selbe Vergehen – zum Beispiel fehlende Kleber für Raucherlokale. Auch wird der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ in der Verwaltung verankert. „Selbst erfahrene Juristen verlieren im Paragrafendschungel den Überblick“, sagt dazu Walter Ruck, der Präsident der Wirtschaftskammer Wien. „Es ist daher wichtig, dass die Behörden bei Prüfungen mit Augenmaß vorgehen und künftig stärker als Partner der Unternehmer agieren und weniger als Ankläger.“ Er spielt den Ball gleich weiter an die Stadt Wien: Die Stadt könne auf weiter zur Entlastung der Betriebe beitragen, zum Beispiel das „konfuse Wiener Veranstaltungsrecht vereinfachen oder endlich die europaweit einzigartige U-Bahnsteuer streichen“.

Endlich praxisnah

Die Einbindung von Praktikern habe maßgeblich zur allseits gerühmten hohen Qualität des Tourismuskapitels im Regierungsprogramm beigetragen, sagt ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer: „Das ist der Input der Experten, wie das ÖHV-Konzept einer gesamthaften Tourismusstrategie mit jährlichem Monitoring. Dieser Praxisinput macht den Unterschied zu Regierungsprogrammen sowohl der österreichischen Vergangenheit als auch der internationalen Konkurrenz.“

12-Stunden-Tag

Nicht enthalten im beschlossenen Maßnahmenbündel sind die angekündigte Steuersenkung für Unternehmen und die Einführung des 12-Stunden-Arbeitstages. Erstere ist im Zuge einer Steuerreform 2020 geplant, zweiteres will Regierungschef Kurz in der ersten Hälfte oder gar im ersten Jahr der Regierungsperiode, also noch heuer, umsetzen. Wirtschaftsministerin Schramböck sagte, man arbeite am 12-Stunden-Tag, dies sei eine große Forderung der Unternehmen.