EU-Gentechnik Kennzeichnungsrecht
Backmittel- und Backgrundstoffhersteller informieren über die Anwendung des neuen EU-Gentechnik-Kennzeichnungsrechts, das Mitte April 2004 in Kraft tritt.
Die neuen EU-Gentechnik-Kennzeichnungsverordnungen Nr. 1829/2003 und Nr 1830/2003 treten Mitte April in Kraft. „Die Mitglieder des Backmittelverbands unternehmen alle Anstrengungen, um den Bäckern und Konditoren kennzeichnungsfreie Rohstoffe liefern zu können“, erklärt Bernd Dieckmann, stellvertretender Vositzender des Backmittelverbands.
Sicherungsmassnahmen
Weiters betreiben die Backmittel- und Backgrundstoffhersteller mit großem Aufwand Sicherungsmaßnahmen, um eine Kennzeichnungspflicht des Bäckers und Konditors zu verhindern. Anhand eines Einzelbeispiels erklärt Bärbel Kniel, Vorsitzende des Backmittelinstituts, ob zum Beispiel Ascorbinsäure (Vitamin C) zukünftig kennzeichnungspflichtig sein wird oder nicht: „Auch wenn die Ascorbinsäure ursprünglich aus der Stärke von gentechnisch verändertem Mais stammen sollte, muss sie zukünftig auch weiterhin nicht gekennzeichnet werden“, weiß Bärbel Kniel.Denn hinsichtlich der besonderen Maßnahmen, die eine Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sicherstellen sollen, sind nur die vermehrungsfähigen, gentechnisch veränderten Organismen betroffen. Ob auch Ökoprodukte von der Gentechnik-Kennzeichnungsregelung erfasst würden, ist von den Verodrnugnsgebern nicht gewollt so die Wirtschaftsvertreter, doch die neuen Gentechnik-Kennzeichnungen sollen einer strengeren Auslegung gemäß der EU-Ökoverordnung unterworfen werden.
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