Förderungen rund um die E-Mobilität

Förderung
04.05.2021

E-Mobilität umfasst neben Elektroautos auch alle zumindest teilelektrisch betriebenen Fahrzeuge sowie die für sie erforderliche Ladeinfrastruktur. Und für alles gibt es Förderungen.
Nicht nur für die Fahrzeuge, auch für ausschließlich mit "Grünstrom" betriebene Lade-Infrastruktur gibt es Förderungsmittel.
Sich solche Ausblicke mit E-Unterstützung zu "er-radeln" ist ein regelrechter Boom. Per Pedelec kommen auch sonstige Couch-Potatoes an Orte, die sie sonst nie erreicht hätten. Die vom Tourismusbetrieb zur Verfügung gestellten Bikes sind förderbar.

Steht der Kauf eines neuen Firmenautos an? Und eigentlich wollten Sie Ihren Gästen schon länger E-Fahrräder zur Erkundung der Landschaft zur Verfügung stellen? Für beides wären natürlich passende E-Ladestationen sinnvoll? Für fast jede Art von Elektro-Fahrzeug sowie die Errichtung der nötigen Ladeinfrastruktur gibt es Förderungen, die wir für Sie aufgeschlüsselt haben.

Betriebliche E- oder Hybrid-PKW

Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb (kein Diesel!) sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 mit ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).

Voraussetzungen: Die vollelektrische Reichweite des Elektro-PKW muss mindestens 50 km betragen, sein Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich. Für die Förderung muss der Händler zudem einen E-Mobilitätsbonusanteil von 2.000 Euro für reine Elektro- oder Brennstoffzellen-PKW beziehungsweise von 1.000 Euro für Hybrid-Fahrzeuge gewährt haben, was auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen sein muss. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist je nach Fahrzeugkategorie zudem eine Depotzahlung von mindestens 2.400 bzw. 1.200 Euro brutto erforderlich.

Antragstellung: Diese verläuft als zweistufiger Prozess: Im ersten Schritt muss das Projekt bis spätestens 31. 12. 2021 auf https://www.meinefoerderung.at/webforms/epkwb/ecee3605-8380-4c4b-b2fb-a96a6e2e87e1/0 registriert werden. Mit der Registrierung werden die Fördermittel des Bundes für das Fahrzeug reserviert. Ab diesem Zeitpunkt bleiben 24 Wochen für Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeugs – die Registrierung sollte also erst erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung innerhalb dieser Frist möglich sein wird. Ab Bezahlung des Kaufpreises, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum, kann der eigentliche Förderantrag gestellt werden.

Es ist auch möglich, für ein schon zugelassenes Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten die Registrierung und Antragstellung unmittelbar nacheinander durchzuführen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn der Antrag spät im Jahr gestellt würde und die Gefahr besteht, dass die Fördermittel für dieses Jahr bereits erschöpft sind.

Förderhöhe: 2.000 Euro für Elektro- und Brennstoffzellen-PKW sowie 1.000 Euro für Plug-in-Hybridfahrzeuge.

Ja nach Bundesland können weitere Landesförderungen für diese Fahrzeugklassen vorliegen.

E-Fahrräder

Die Anschaffung von E-Bikes (Pedelecs) wird ab einer Anzahl von fünf Stück ebenfalls gefördert, wobei es keine Rolle spielt, ob die Fahrräder für den innerbetrieblichen Bedarf oder den Verleih an Gäste angeschafft werden.

Voraussetzungen: Der Händler/Verkäufer der Elektroräder muss pro Rad einen Importeursanteil des E-Mobilitätsbonus in Höhe von 150 Euro sowie ein kostenloses großes Service bieten, welche im Kaufvertrag ausgewiesen werden. Der Ladestrom muss wie bei E-PKW aus ausschließlich erneuerbarer Energie („Grünstrom“) stammen.

Antragstellung: Wie beim E-PKW ist dies auch hier ein zweistufiger Prozess: Im ersten Schritt wird das Projekt hier registriert. Die eigentliche Antragstellung muss innerhalb von 24 Wochen ab Registrierung und kann erst nach Kauf und Inbetriebnahme der Fahrzeuge erfolgen. Gleichzeitig darf das Rechnungsdatum zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 6 Monate zurückliegen.

Förderhöhe: Pro E-Bike kann eine Bundesförderung von bis zu 250 Euro (850 Euro bei Lasten-E-Bikes), höchstens aber von 30 Prozent des Netto-Kaufpreises (lt. Rechnung, ohne Sonderausstattungen) gewährt werden.

Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge

Mit Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern betriebene E-Ladestellen für Elektrofahrzeuge sind ebenfalls förderbar. Hierbei werden Ladestellen mit öffentlicher und nicht öffentlicher Zugänglichkeit unterschieden. Öffentliche Ladestellen müssen in das E-Control-Register eingetragen werden, dazu ist der ad-hoc-Preis für einen Ladevorgang auszuweisen – dafür ist die Förderung höher.

Förderfähig sind dabei die Ladestelle selbst (Säule oder Wandgerät), Installationskosten durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb, Kosten für bauliche Infrastruktur sowie Planungskosten bis zu einem Anteil von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Antragstellung: Zum Online-Antrag geht es hier.

Förderhöhe: AC-Normalladepunkt 11-22 kW 900 Euro (nicht öffentlich zugänglich) bzw. 2.500 Euro (öffentlich zugänglich). DC-Schnelladepunkte <50 kW werden mit 4.000, solche mit >50 kW <100 kW mit 10.000 bzw. 15.000 Euro (öffentlich zugänglich) gefördert.

Kombinierte Maßnahmen der E-Mobilität

Für systemische Ansätze wie die vollständige Umstellung des Fuhrparks auf E-Mobilität bzw. die gleichzeitige Kombination mehrerer E-Mobilitätsmaßnahmen wie Anschaffung von E-Fahrzeugen und Errichtung von E-Ladeinfrastruktur steht dieser Förderansatz zur Verfügung.

Voraussetzungen: Auch hier muss sichergestellt sein, dass der Ladestrom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern stammt. Die Antragstellung auf umweltfoerderung.at/mobilitaetsmanagement hat VOR der Bestellung von Fahrzeugen, Anlagenteilen und Baubeginn zu erfolgen und muss neben der technischen Beschreibung des Projekts ein Mobilitätskonzept mit Berechnung des erzielbaren Umwelteffekts (Einsparungspotenzial CO2)sowie verbindliche Angebote (ab 10.000 Euro zumindest zwei) enthalten.

Förderhöhe: Die Förderung kann als Pauschale oder nach einem Förderungssatz berechnet werden. Als Pauschale werden maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten ersetzt. Bei rein national geförderten Vorhaben liegt der Fördersatz bei 20 Prozent. Bei ELER-Kofinanzierung beträgt der Fördersatz 20% bei wettbewerbsrelevanten und 40 Prozent bei nicht wettbewerbsrelevanten Vorhaben. Es sind Zuschläge von maximal 10 Prozent bei Vorliegen folgender Voraussetzungen möglich: +5% bei Kombination von mindestens zwei Maßnahmen, +5% bei Umsetzung bewusstseinsbildender Maßnahmen, +5% bei Einbeziehung weiterer Betriebe. In jedem Fall ist die Förderung aber mit 600 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 gedeckelt.

Sämtliche Informationen zum Thema sowie Links zu Erklärungen und Förderanträgen sind hier im dritten Unterpunkt "Fahrzeuge" zu finden.