Gastro-Öffnungen: Das große Zittern

Gastronomie
23.04.2020

Ab dem  15. Mai sollen Lokale wieder bis 23 Uhr öffnen dürfen. Kommenden Dienstag will die Regierung bekannt geben, wie die Regelungen zu Gruppengrößen und Abstandsmaßnahmen in der Gastronomie genau aussehen sollen. Nachtgastronomen dürfen voraussichtlich aber erst im Herbst aufsperren. 
Alles wartet auf die Öffnung der Lokale. Für Nachtgastronomen heißt es aber "bitte warten".
Stefan Ratzenberger, Sprecher der Österreichischen Nachgastronomen: "Zwei Drittel aller Diskotheken, Clubs und anderer Nachtlokale könnten die Coronakrise nicht überleben."

Die Öffnung der Gastronomie ab dem 15. Mai ist ein kleines Pflaster auf einer großen, klaffenden Fleischwunde. Denn die bisher entgangenen Umsätze sind für kaum einen Betrieb aufholbar. Die am kommenden Dienstag erwarteten Details zu Gruppengrößen und Abstandsmaßnahmen in der Gastronomie lassen erwarten, dass vor allem kleinere Betriebe - wenn überhaupt - auf Sparflamme laufen werden.

Pleitewelle?

Besonders harte Zeiten kommen aber auf Nachtgastronomen zu. „Die Nachtgastronomie wurde als erste Gastro-Sparte geschlossen und wird aller Voraussicht nach als letzte wieder aufsperren dürfen", so Stefan Ratzenberger, Sprecher der Österreichischen Nachgastronomen.

Er sieht eine Pleitewelle heranrollen: Rund zwei Drittel aller Diskotheken, Clubs und anderer Nachtlokale könnten die Coronakrise nicht überleben. Dabei erwirtschafte die Nachtgastronomie allein in Wien rund eine Milliarde Euro im Jahr und sei daher „ein nicht zu vergessender Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor für die Stadt“.

Steuerausgleich

Um die Branche stärker zu unterstützen, schlägt der Nachtgastro-Sprecher einen partiellen Steuerausgleich für die ab März 2020 entstandenen Umsatzverluste in der Branche vor. „Für jeden geschlossenen Monat könnte die für den gleichen Vorjahreszeitraum festgesetzte und gezahlte Mehrwertsteuer abzüglich des Vorsteuerbeitrags rückwirkend erstattet werden“, so sein Vorschlag..

Aber wie viel Geld würde das für einen Lokalbetreiber im Schnitt bringen? Schätzungen seien schwer, monatlich könnten auf diese Art jedoch rund 15 bis 17 Prozent der im Vorjahreszeitraum erzielten Umsätze an die Unternehmer zurückfließen. Das Geld könne zwar alleine nicht unbedingt vor einer Insolvenz bewahren, wäre aber ein wesentlicher Beitrag für die Eigenmittel, die notwendig seien, um wiederum Förderungen bei einer Bank beantragen zu können.

Die steuerliche Unterstützung sollte aber nicht nur während der aktuellen Krise, sondern auch nach der Wiederöffnung fließen, und zwar mit der „Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf gastronomische Umsätze ab dem ersten Tag der Wiedereröffnung." Damit könnten Umsatzausfälle ausgeglichen und Kredittilgungen besser ermöglicht werden. Die Steuerreduktion wäre auf Zeit gedacht, so Ratzenberger. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz liegt bei 10 Prozent, während der normale Mehrwertsteuersatz 20 Prozent beträgt.