Genehmigung einer Kleinanlage in Zukunft rascher und effizienter
Schenner: "Ausweitung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens ein Gewinn für unsere Betriebe im Tourismus".
"Ich begrüße die Sanierung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für Betriebsanlagen und die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf eine Betriebsfläche von 800 m². Damit wird man den Anforderungen in der Praxis endlich wieder gerechter", sagt Johann Schenner, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, anlässlich des Beschlusses der Gewerberechtsnovelle 2005 vom 6.07.2005 im Parlament.
Bisher konnten nur Anlagen bis 300m² dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterzogen werden. Neu ist auch, dass Anlagen bis zu 300 kW (bisher 100 kW) elektrischer Anschlussleistung der eingesetzten Maschinen und Geräte nach diesem Verfahren genehmigt werden können.
"Die Unternehmer im Tourismus profitieren von dieser neuen KMU-freundlichen Regelung besonders, da die Mehrheit unserer überwiegend klein strukturierten Betriebe davon betroffen ist und nun ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren erhalten", zeigt sich Schenner erfreut.
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