Geplante Verschärfung der Schankanlagenvorschriften durch Europäische Norm konnte erfolgreich abgewehrt werden

11.02.2005

Österreichs Gastgewerbebetrieben werden damit erhebliche Mehrkosten erspart.

Auf Betreiben Deutschlands hat die CEN (Europäisches Komitee für Normung) im Herbst vorigen Jahres einen Vorschlag zur Vereinheitlichung der technischen Anforderungen und Hygienevorschriften bei Getränkeschankanlangen ausgearbeitet. Basis für diese geplante europäische Norm sollten die sehr strengen deutschen DIN - Vorschriften sein.

Vor allem im Bereich der Hygieneanforderungen hätte die Umsetzung dieses Vorhabens massive Mehrkosten und administrative Belastungen für die Gastronomie bedeutet. So sah der Entwurf u.a. detaillierte Regelungen über Reinigungsintervalle vor, die je nach Art des Getränkes gestaffelt sind, von der wöchentlichen Reinigung der gesamten Anlage (Sanitation) bei Bier bis hin zur täglichen Reinigung bei Sirupgetränken! Die Einhaltung derartiger Reinigungszyklen ist im betrieblichen Ablauf kaum umsetzbar und oft nur durch den Einbau automatischer Reinigungsgeräte zu bewältigen.

Der Fachverband Gastronomie hat dieses Vorhaben daher von Anfang an massiv abgelehnt. Es besteht für uns überhaupt keine Veranlassung für eine derartige Regelung, zumal es mit der derzeit in Österreich gültigen Schankanlagenverordnung keine Probleme gibt und die Handhabung in der Praxis eingespielt ist.

Nach einem europaweit durchgeführten Begutachtungsverfahren dieses Normvorschlages hat die CEN Anfang der Woche eine Sitzung beim deutsche DIN Institut in Berlin einberufen, mit dem Ziel, das Vorhaben weiterzuverfolgen. Der FV Gastronomie (Dr. Wolf) hat dabei als einziger Vertreter der Anwenderseite teilgenommen. Erfreulicherweise ist es schließlich gelungen, die CEN-Experten davon zu überzeugen, dass ein solches Normierungsvorhaben nicht im Interesse der betroffenen Branchen (Gastronomie - wie auch die meisten Brauereien) liegt.

Die Vorschläge wurden verworfen und der Beschluss gefasst, dass kein Bedarf für eine Fortsetzung des Normierungsvorhabens besteht.

Damit bleibt die österreichische Schankanlagenverordnung, die eine flexible und kostengünstige Handhabung der Sanitation gewährleistet, aufrecht. Die Reinigung der gesamten Anlage ist weiterhin „nach Bedarf“ festzusetzen, wobei die Zyklen bis zu drei Monaten betragen können.

Österreichische Gastgewerbebetriebe ersparen sich damit erhebliche Kosten und administrativem Mehraufwand.