„Grüne“ Förderungen für österreichische Hotels

Förderung
29.04.2021

Welche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an Hotelimmobilien sind förderbar? Wir haben uns die wichtigsten Angebote der Kommunalkredit für Sie angesehen.
Für alle Maßnahmen, die das Hotel umweltfreundlicher und nachhaltiger machen, gibt es Fördermittel.

Wenn die Heizkosten jeden Gewinn auffressen, der kühle Keller auch das Erdgeschoss ungemütlich macht und die Wärme in den Gästezimmern sich über die Fenster verabschiedet ist es höchste Zeit für eine betriebliche Sanierungsoffensive. Klar muss dafür Geld in die Hand genommen werden – doch signifikante Einsparungen bei den Betriebskosten, ein moderner aussehendes Hotel und ein besseres Klimaschutz-Gewissen sind die längerfristigen positiven Effekte. Das Beste daran: Für sämtliche Nachhaltigkeits-Investitionen gibt es auch Förderungen, durch deren Dschungel wir uns für Sie geschlagen haben.

Thermische Gebäudesanierung / Einzelmaßnahmen

Unter diese fallen Dämmungsmaßnahmen der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs mit einem U-Wert von maximal 0,14 W/m2K sowie Sanierung oder Austausch von Außenfenstern und -türen mit einem U-Wert von maximal 1,1 W/m2K. Förderungswürdig sind Flächen, Fenster und Türen in beheizten und gewerblich genutzten Gebäudeteilen sowie Planung und Montage.

Voraussetzungen: Das sanierte Gebäude muss älter als 20 Jahre (Datum der Baubewilligung) sein und die umgesetzten Energieeffizienz-Maßnahmen müssen dem Bundes-Energieeffizienzgesetz EEffG sowie den bautechnischen Vorschriften der jeweiligen Bundesländer entsprechen. Der Förderantrag muss nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung (Datum Schlussrechnung) eingebracht werden. Die Rechnung muss die Leistungsinhalte aufgliedern, speziell müssen Abmessungen sowie U-Werte angegeben sein.

Einschränkungen: Ein Betrieb kann De-minimis-Förderungen im Gesamtausmaß von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren erhalten. Die Investitionssumme muss sich im Einzelfall auf mindestens 10.000 Euro netto belaufen.

Förderhöhe: Für Fenster, Türen und Tore beträgt die Förderpauschale 55 Euro pro Quadratmeter, für die Dämmung von Dach oder oberster Geschoßdecke 7 Euro/m2. Die Förderhöhe ist zudem auf 30% der Investitionskosten für Planung, Material und Montage begrenzt.

Umfassende Gebäudesanierung

Als umfassende Sanierung wird eine Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden über die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 hinaus oder zur Reduktion des Heizwärmebedarfs um mehr als 50% gegenüber dem unsanierten Zustand definiert. Über die bei Einzelmaßnahmen genannten Arbeiten hinaus fallen darunter die Dämmung der Fassade sowie des erdanliegenden Fußbodens (Keller), der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen, der Einbau von Außenbeschattungen, welche den Kühlbedarf des Gebäudes reduzieren sowie die Begrünung von Fassaden und Dächern.

Voraussetzungen: Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planung), vor Lieferung, Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, welche die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist. Dem Antrag müssen technische Beschreibung und Einreichpläne, Angebote bzw. Kostenvoranschläge sowie Energieausweise für den Zustand vor und nach der Sanierung beiliegen. Diese Energieausweise sollen beweisen, dass die Sanierung die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 erfüllt oder den Heizwärmebedarf gegenüber vorher um mehr als 50 Prozent reduziert.

Zuschläge: Je + 5% für Klein- und Mittelbetriebe, bei Begrünung von mind. 25% der Fassade oder 50% des Daches sowie Gebäuden im Ortskern, + 10% bei Einsatz von zumindest 25% Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (Hanf, Wolle). Mittlere Unternehmen können damit auf einen Förderungssatz bis 40%, Kleinunternehmen auf eine Förderhöhe bis 50% kommen.

„Raus aus Öl“

Unter diesem Titel wird der Ersatz fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) mit überwiegend betrieblicher Nutzung durch klimafreundliche Technologien wie Holzheizung, Wärmepumpe, Fernwärme etc. gefördert. Liegt eine Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes Nah- oder Fernwärmenetz vor, so wird die Anbindung an dieses gefördert. Wo dies nicht möglich ist wird wahlweise eine Holzzentralheizungsanlage oder eine Wärmepumpe gefördert.

Voraussetzungen: Im Rahmen der Förderaktion sind Heizungssysteme mit einer thermischen Leistung von maximal 100 kW förderungswürdig.

Bei Anschluss an ein hocheffizientes Nah- oder Fernwärmenetz müssen mindestens 80 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungen gemäß 2012/27/EU oder sonstiger Abwärme stammen.

Kesselanlagen für Zentralheizungen, welche mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden, müssen die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie ZU 37 einhalten und einen Wirkungsgrad von mindestens 85 Prozent erreichen.

Wärmepumpen <100 kW müssen überwiegend im betrieblichen Heizbetrieb eingesetzt werden und die EHPA-Gütesiegelkriterien vom 7. Juni 2018 einhalten. Das eingesetzte Kältemittel darf einen GWP von 2.000 nicht überschreiten; ab GWP >1.500 wird die ermittelte Förderung um 20 Prozent gekürzt.

Antragstellung: Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens aber bis 6 Monate nach Rechnungslegung online auf www.umeltfoerderung.at/rausausoel-waermerzeugung einzubringen.

Förderhöhe: Die Förderung wird mittels Pauschalsatz anhand der Nennwärmeleistung berechnet und ist mit 35 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer „De-minimis“-Beihilfe vergeben.

Fördert Ihr Bundesland zusätzlich?

Neben den genannten und auf www.umweltfoerderung.at/betriebe.html einzeln aufrufbaren Umweltförderungen des Bundes stellen auch die einzelnen Bundeländer weitere Förderungsaktionen zur Verfügung. Fragen Sie bei der Kommunalkredit Public Consulting nach - diese betreut teils auch Länderaktionen und kann bestimmt weiterhelfen. In vielen Fällen bieten auch die Gemeinden weitere Fördermittel.

Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (www.oeht.at) hat ebenfalls Angebote, die vom mit maximal 0,5% verzinsten Kredit über eine Besicherungserleichterung bis zu weiteren Förderungen reicht: Für Investitionen in Ökologisierung, Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz gibt es einen Einmalzuschuss in Höhe von fünf Prozent. Wichtig ist dabei, diese Förderung der OeHT generell vor Projektbeginn zu beantragen.

Eine gründliche Recherche aller Fördermöglichkeiten vor Projektbeginn lohnt sich auf jeden Fall.