Gute Nachricht: Sammelmeldungen für Reisegruppen und Familien wieder erlaubt
Nachdem er die Senkung der Flugticketsteuer ausgelassen hat, hat der Ministerrat immerhin das Meldewesen im Beherbergungsgewerbe wieder repariert: Die ursprüngliche Rechtslage von Sammelmeldungen bei Reisegruppen oder Familien wurde wieder eingeführt. Für Beherbergungsbetriebe wird es auch in Zukunft wieder genügen, die Reisedaten des Reiseleiters bei Reisegruppen mit mindestens acht Teilnehmern bzw. eines erwachsenen Familienmitglieds bei Familien aufzunehmen. Außerdem kann die Erfassung der Gästedaten zur Gänze elektronisch erfolgen: sowohl das Einscannen von Dokumenten als auch die manuelle Eingabe der Daten ist zulässig. Aufgrund der Übergangsbestimmung in der derzeit geltenden Meldegesetz-Durchführungsverordnung geht der Fachverband Hotellerie davon aus, dass den Betrieben ein unnötiger Anpassungsbedarf der Gästeverzeichnisse erspart bleibt.
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