Hilfen im Überblick und Details zum Ausfallbonus

Tourismus
25.02.2021

Wir haben alle Details zu aktuellen Hilfen und Unterstützungen zusammengefasst. Neu: Steuerstundungen wurden verlängert.
Fangnetz: Welche Unterstützungen gibt es? Wir haben alle Hilfen zusammengefasst.

Update vom 25. Februar 2021:

Steuerstundungen verlängert

Der Nationalrat hat die Verlängerung der Steuerstundungen um drei Monate bis Ende Juni beschlossen. Die Einführung des Covid-19-Ratenzahlungsmodells wurde ebenfalls um drei Monate verschoben. Auch bei der Zahlung von Arbeitgeber-Beiträgen an die Gesundheitskassa gibt es weiter Erleichterung. Bei der Investitionsprämie, die nur noch bis 28.02.2021 beantragt werden kann, wurde die Frist für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31.05.2021 verlängert.

Corona-Kurzarbeit um drei Monate verlängert

Die mit Ende März 2021 befristeten Regeln für die Corona-Kurzarbeit wurden um drei Monate bis Ende Juni 2021 verlängert. ArbeitnehmerInnen, die sich in Kurzarbeit befinden, werden damit vorläufig weiterhin 80 Prozent bzw. 90 Prozent ihres Gehalts bekommen. Die Arbeitszeit kann auf bis zu 30 Prozent reduziert werden bzw. bei Lockdown-Betrieben auf bis zu null Prozent. Weiterbildungen während der Kurzarbeit werden weiterhin gefördert: Bis zu 60 Prozent der Weiterbildungskosten werden übernommen.

Homeoffice-Gesetz beschlossen

Der Nationalrat hat den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets beschlossen. ArbeitnehmerInnen, die mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, können damit jährlich bis zu 300 Euro für ergonomisches Mobiliar wie Sessel, Arbeitstisch und Beleuchtung als Werbungskosten geltend machen. Ein Teilbetrag kann schon rückwirkend für das Jahr 2020 geltend gemacht werden kann. Gleichzeitig können ab heuer bis zu 300 Euro Homeoffice-Pauschale - 3 Euro pro Tag für höchstens 100 Homeoffice-Tage, die ein/e ArbeitgeberIn gewährt - steuerfrei bezogen werden. Alternativ ist auch hier eine entsprechende Geltendmachung von Werbekosten möglich, wenn keine Ausgaben für ein Arbeitszimmer berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile ist eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn. Die Regelungen sind vorerst bis zum Jahr 2023 befristet.

Kostenzuschuss für Tests in Betrieben

Der Nationalrat hat die Grundlage für Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben und Interessenvertretungen beschlossen. Dabei sind nicht nur die Tests von MitarbeiterInnen, sondern auch jene von betriebsfremden Personen wie Angehörige oder KundInnen förderwürdig. Angekündigt wurden 10 Euro Zuschuss pro durchgeführtem Test - vorerst befristet bis 30. Juni 2021. (Quelle: WKO)

Alle Hilfen im Überblick

Die Lockdowns sind zermürbend, und ja: Für viele Unternehmen sind sie auch existenzbedrohend. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Hilfen optimal auszuschöpfen. Welche dies sind, hat die Tourismusberatung Prodinger für uns zusammengefasst. 

Wie funktioniert Ausfallbonus?

Zusätzlich zu Fixkostenzuschuss und Verlustersatz können Unternehmen einen "Ausfallsbonus" beantragen. Dieser kann bis zu 30 Prozent des Umsatzes der Vergleichsperiode und 60.000 Euro im Monat betragen. Berechtigt sind Firmen mit 40 Prozent oder mehr Umsatzrückgang. Beantragt werden kann ab 16. Februar. 

Der Ausfallsbonus wird für alle Unternehmen gelten, die direkt oder indirekt wegen Geschäftsschließungen keinen Umsatz machen können. Die Hälfte der Unterstützungsmaßnahme (bis zu 15 Prozent des Umsatzes) ist ein neu dazukommender Umsatzersatz, die andere Hälfte ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss.

EU-Recht: Deckelung soll angehoben werden

Ein Problem bleibe, dass laut EU-Recht jedes Unternehmen in Summe als Beihilfe maximal 3 Mio. Euro für den Verlustersatz bzw. 800.000 beim Fixkostenzuschuss erhalten darf und der neue Ausfallsbonus dort hineingerechnet wird. Österreich bemühe sich gemeinsam mit Deutschland, Dänemark und Tschechien um eine Erhöhung dieses Deckels. Jedenfalls sei jetzt schon klar, dass die 800.000 Euro-Grenze auf 1 Mio. Euro steigen werde. Dafür hat die EU eine andere Beihilfenregel (De-minimis-Regel) angepasst. Österreich bemüht sich aber um eine weitere Anhebung der Obergrenze. Auch gilt die EU-Grundlage für alle Corona-Hilfen derzeit bis Ende Juni - auch hier hängt eine Verlängerung, so sie nötig ist, von der EU-Kommission ab.

Die Vergleichsperiode für den Ausfallsbonus ist das gleiche Monat 2019. Um das Geld via Antrag in FinanzOnline zu bekommen, müsse man "vier Mal anclicken, die Summe der Einnahmen aus dem Vergleichsmonat angeben, und dann fließt das Geld" verspricht Finanzminister Gernot Blümel. "Irgendwann in diesem Jahr" müsse man auch einen Antrag für den Fixkostenzuschuss 2 stellen, das könne aber auch nach dem Antrag auf Ausfallsbonus geschehen.

Im November - als der Umsatzersatz noch 80 Prozent des Umsatzes betrug - gab es kein Geld für indirekt betroffene, so Blümel. Die Unternehmen hätten nun aber einerseits Planungssicherheit und andererseits eine einfache Beantragung als vordringlichste Ziele genannt.

Eine Katastrophe für Tourismus

Die Schließung der Hotellerie im Februar, dem stärksten Monat im Wintertourismus mit zuletzt 17 Mio. Nächtigungen, ist natürlich "eine wirtschaftliche Katastrophe", wie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger es nennt.