Hotel- und Gastgewerbe: Löhne und Gehälter steigen

Kollektivvertrag
06.03.2018

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter steigen ab 1. Mai um durchschnittlich 2,3 Prozent.

Die Sozialpartner im Hotel- und Gastgewerbe, die Gewerkschaften vida und GPA-djp sowie die Fachverbände Gastronomie und Hotellerie in der WKÖ, haben die Lohn-und Gehaltsverhandlungen 2018 erfolgreich abgeschlossen.

Mindestgehalt: 1500 Euro

Demnach steigen ab 1. Mai 2018  die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Gehälter um durchschnittlich 2,3 Prozent. Lehrlinge erhalten je nach Lehrjahr zwischen 20 und 30 Euro mehr, was im Durchschnitt einer Erhöhung von 2,9 Prozent gleichkommt. Der Nachtarbeitszuschlag und die Fremdsprachenzulage erhöhen sich jeweils um 0,50 Euro, die Fehlgeldentschädigung wird um einen Euro angehoben. Wie bereits im Vorfeld angekündigt, wird der Mindestlohn bzw. das Mindestgehalt ab 1. Mai 1.500 Euro betragen.

„Ich freue mich, dass mit diesem Abschluss ein Mindestlohn/-gehalt von 1.500 Euro brutto pro Monat endlich Wirklichkeit wird. Das bedeutet eine Lohnsteigerung von 2,74 Prozent, mindestens aber 40 Euro. Fast die Hälfte der rund 220.000 Beschäftigten profitiert davon“, betont Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida. „Das Erreichen der 1500 Euro war ein längst fälliger Schritt. Dies und die konstruktive Stimmung sollten eine gute Basis für weitere mutige Schritte in der Lohnentwicklung und Rahmenreform sein“, ergänzt der zuständige Wirtschaftsbereichssekretär der GPA-djp, Andreas Laaber.

Pulker und Egger zufrieden

Auch die Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Mario Pulker und Siegfried Egger, zeigen sich mit dem Abschluss zufrieden: „Mit dem heurigen Abschluss wurde ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer österreichweiten Harmonisierung des Lohn- und Gehaltssystems gesetzt. Gleichzeitig haben wir durch die deutliche Anhebung der Lehrlingsentschädigungen neuerlich ein starkes Signal in Richtung des Nachwuchses gesetzt, um die Lehrlingsausbildung im Tourismus in Zukunft noch attraktiver zu machen. Ein wesentlicher Punkt ist auch, dass die - ursprünglich befristet vereinbarte - Ausdehnung des Durchrechnungszeitraums für Jahresbetriebe auf sechs Monate mit 1. Mai nun als Dauerrecht gilt“.

Festlohnsystem

Zufrieden zeigt sich Tusch auch, dass ab 1. Mai 2018 in zwei weiteren Bundesländern ausschließlich das Festlohnsystem gilt: „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kärnten und Salzburg wissen somit schon am Anfang des Monats, was sie am Ende des Monats bekommen und können so besser planen. Das Festlohnsystem garantiert den Beschäftigten ein höheres Grundeinkommen und sie sind nicht mehr abhängig vom Umsatz, der mit dem Verkauf von Speisen und Getränken erzielt wird.“