Kinderverbot

22.08.2018

Von: Thomas Askan Vierich
Ein Gastwirt auf Rügen sorgt für Empörung. Er verbietet Kindern unter 14 Jahren den Zutritt. Rudolf Markl führt nicht etwa einen „Gourmettempel“, sondern ein gutbürgerliches Restaurant. Darf er denn das?

„Oma’s Küche“ kennen seit dem Shitstorm im Internet und breiter  Berichterstattung jetzt sehr viele Menschen. Der Tenor ist überwiegend negativ, vor allem auf Facebook: Da wird Markl als „Kinderhasser“ beschimpft. Auch der Präsident des  regionalen Hotel- und Gaststättenverbands zeigt sich nicht begeistert, betont aber die freie unternehmerische Entscheidung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes moniert, ein pauschaler Ausschluss ohne zwingenden Grund könne gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.

„Zwingende Gründe“ kann Wirt Markl anführen: Es gehe um Kinder, die Gäste am Nebentisch belästigen, an Tischdecken zerrten und Rotweingläser umschmissen – und Eltern, die nicht eingreifen. „Die quittieren das mit einem Lächeln, essen weiter, und es interessiert sie alles nicht.“ Kinder seien seinen Mitarbeiterinnen während der Arbeit vor die Beine gelaufen, was immer wieder zu gefährlichen Situationen geführt habe. Er hätte es mit Kinder-Speisekarten zum Ausmalen und Hinweisschildern für die  Eltern versucht. Jahrelang. Vergeblich. Aber es gibt auch Zustimmung, auch von Usern mit Kindern. Auch die wollen in Ruhe essen. „Die Freiheit der Kinder hört da auf, wo die Freiheit 
der anderen Gäste beschnitten wird“, sagt Markl. Und was meinen Sie?