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Klarstellung für das Tabakgesetz
Wien. Dank der gestern im Parlament beschlossenen Klarstellung zum Tabakgesetz gibt es für die heimischen Gastwirte wieder eine Rechtssicherheit. Denn der Gesetzgeber hat klargestellt, dass ein Durchschreiten von Raucherräumen für Nichtraucher zumutbar ist.
Seit gestern können alle heimischen Gastronomen, die aufgrund des Tabakgesetzes Umbauten vorgenommen haben, aufatmen. Der Nationalrat hat mit großer Mehrheit (SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach) die authentische Interpretation des Paragraphen 13 a im Tabakgesetz beschlossen. Das heißt, der Gesetzgeber hat unmißverständlich klargestellt, dass ein Durchschreiten von Raucherräumen für Nichtraucher zumutbar ist. Damit sollte auch die unglaubliche Klagsflut gegen Gastronomen ein Ende haben. Denn die Auslegung des Tabakgesetzes durch den Verwaltungsgerichtshofes führte dazu, dass es plötzlich für die getätigten Investitionen scheinbar keine Rechtssicherheit mehr gab. Ein massives Problem für die Branche, die rund 100 Mio. Euro für bauliche Maßnahmen zum Nichtraucherschutz ausgegeben hat.
Ruhe statt emotionale Diskussion
"Wir freuen uns für die Betriebe, dass der Gesetzgeber Rechtssicherheit geschaffen hat", betont Helmut Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes in der Wirtschaftskammer Österreich. "Wir hoffen, dass dieser Schritt nun dazu führt, dass wieder Ruhe in die zuletzt teilweise sehr emotional geführte Diskussion um den Nichtraucherschutz in der Gastronomie einkehrt, dass damit die Verunsicherung der Gastwirte beigelegt und der durch die Regelung im Tabakgesetz im Jahr 2008 eingeschlagenen Weg weiter beschritten wird. Die Wirte sehen sich als Gastgeber und nicht als Mittel der Raucherprävention." ", betont Hinterleitner abschließend.
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