Kleine AG soll größer werden
„Für die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) ist die „Kleine AG“ eine für die Hotellerie interessante Gesellschaftsform, vor allem in Sachen Nachfolgeregelung. Dass es bis jetzt noch keine „Kleine-Hotel-AG“ gibt, ist für die ÖHV auf Schwächen im Gesetz zurückzuführen. Bei einem ÖHV-Praktikerseminar wurden kürzlich die Kriterien rund um die Auswahl der optimalen Rechtsform für einen Hotelbetrieb beleuchtet und gesetzliche Nachbesserungen für die „Kleine AG“ gefordert.
Bei einem Praktikerseminar der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), ging es vergangene Woche um die lukrativen Möglichkeiten, welche sich einem Hotel durch eine Änderung der betrieblichen Gesellschaftsform ergeben können. „Große Vorteile bietet die kürzlich gesetzlich geregelte ‚Kleine AG’, vor allem in Sachen Betriebsübergabe und Erbregelung,“ sagt Thomas Reisenzahn, ÖHV-Generalsekretär. Dass noch kein einziges KMU unter diesem Titel firmiert, führt die ÖHV darauf zurück, dass Vereinfachungen nicht im Gesetz übernommen wurden, und fordert daher Nachbesserungen, insbesondere für die Hotellerie.
Mindestnennbetrag muss gesenkt werden
Die österreichische Gesetzeslage schreibt bei der „Kleinen AG“ einen Mindestnennbetrag von 70.000 Euro vor. Die ÖHV fordert eine Senkung dieses Betrages, zumindest auf das deutsche Niveau von 50.000 Euro. Ein geringerer Kapitalbedarf ist für die Gründung einer AG von wesentlicher Bedeutung. Die ÖHV wünscht sich auch Wahlmöglichkeiten bei der Gesellschaftsstruktur, damit nicht unbedingt zwei Organe - Vorstand und Aufsichtsrat – gegründet werden müssen. „Ein ‚monistisches’ Modell mit einem Verwaltungsrat, der Kontrolle und Geschäftsführung vereint, muss parallel ermöglicht werden“, so Reisenzahn. Die ÖHV werde sich weiterhin für diese Verbesserungen stark machen, eröffne doch gerade die „Kleine AG“ neue und interessante Chancen für die Hotellerie, wie z. B. die Abgeltung von Erbansprüchen über Aktienpakete oder die langfristige Sicherung von Familiengesellschaften durch die klare Trennung von Geschäftsführung und Anteilseignern.
Infos: www.oehv.at
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