Kollektivvertragsabschluss im Reisebüro-Gewerbe
Einigung über einen neuen Gehaltsabschluss für die rund 10.500 Beschäftigten im Reisebürogewerbe wurde zwischen dem Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich und der Gewerkschaft der Privatangestellten erzielt.
Edward Gordon, Obmann des Fachverbandes
der Reisebüros, zeigt sich erfreut, "dass nach umfangreichen und
konstruktiven Verhandlungen ein einvernehmliches Ergebnis erzielt
werden konnte, das einerseits der wirtschaftlichen Lage der
Reisebüros entspricht und andererseits die guten Leistungen der
Mitarbeiter honoriert."
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2005 gilt für die Erhöhung der
kollektivvertraglichen Mindestgehälter Folgendes:
* bis zu einem Betrag von 1.316 Euro um einen Fixbetrag von 32 Euro
* bis zu einem Betrag von 1.456 Euro um einen Fixbetrag von 28 Euro
* über 1.456 Euro um einen Fixbetrag von 24 Euro, mindestens jedoch
um 1,5 Prozent
Die zum 31. Dezember 2004 bestehenden Ist-Gehälter sind mindestens
wie folgt zu erhöhen, wobei die sich ergebenden Gehälter wenigstens
den neuen kollektivvertraglichen Mindestgehältern entsprechen müssen:
* bis zu einem kollektivvertraglichen Mindestgehalt von 1.316 Euro um
16 Euro
* bis zu einem kollektivvertraglichen Mindestgehalt von 1.456 Euro
um 14 Euro
* über 1.456 Euro um mindestens 1 Prozent des jeweiligen am
31.12.2004 geltenden kollektivvertraglichen Mindestgehalts
Die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen werden jeweils
um 2 Prozent erhöht, wobei die sich dabei ergebenden Beträge jeweils
auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden sind.
Die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten
Abfertigungsdienste werden von 11,33 auf 11,70 Euro bzw. von 22,90
auf 23,40 Euro erhöht.
Weiters gilt, dass Praktikanten, die aufgrund schulgesetzlicher
Bestimmungen zur Ableistung einer Ferialpraxis verpflichtet sind und
eine effektive Dienstleistung erbringen, Anspruch auf eine
Entschädigung haben, die mindestens der Lehrlingsentschädigung des 2.
Lehrjahrs entspricht.
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