Kommentar: Wer will, der soll kennzeichnen
Die Landwirtschaftskammer – diesmal die steirische – startet wieder einen Vorstoß in Sachen Kennzeichnungspflicht von tierischen Lebensmitteln in der Gastronomie. Diesmal gehen sie die Sache aber anders an, der letzte Versuch (Februar 2016) löste ja in der Branche heftigen Widerstand aus. Weil man damals gleich von einer „verpflichtenden Kennzeichnung“ gesprochen hat.
Jetzt versucht man es mit dem Zusatz „freiwillig“ für Gastronomen, eine verpflichtende Kennzeichnung fordert man für die System-Gastronomie. Ohne Regulierung und Vorschriften geht’s wohl nicht.
In der ÖGZ (Ausgabe 3/2016) haben wir angeregt, es bei der Freiwilligkeit zu belassen. Das wollen auch unsere Leser, die das in einer großen ÖGZ-Online-Umfrage mit überwältigender Mehrheit befürworten. Der neue Vorstoß der Landwirtschaftskammer erscheint ein wenig durchdachter, zielt aber in dieselbe Richtung. In einer großangelegten Herkunftskennzeichnungs-Offensive („Gut zu wissen“) will man dafür in ganz Österreich Werbung machen. „Das Symbol ‚Gut zu wissen‘ kann auf der Speisekarte, in einem Einlageblatt, auf dem Menüplan einer Anzeigetafel oder Infoscreen angebracht werden“, sagt LK-Vizepräsidentin Maria Pein. Die Auslobung könne nach dem Schweizer Modell (mit dem dort auch nicht alle glücklich sind) erfolgen. Kommt Schweinefleisch aus Österreich, schaut die Herkunftskennzeichnung so aus: Schweinefleisch: Österreich. Wo aber das Futter für die Tiere herkommt, muss man aber nicht hinschreiben, oder? Wahrscheinlich deshalb nicht, weil das zu aufwändig wäre und den Landwirten nicht zumutbar. Stimmt’s? Aber der Gastronomie kann man noch mehr Bürokratie locker zumuten.
Frau Pein, danke für den Vorstoß und ihre Leidenschaft bei dem Thema. Die Kennzeichnung führen bereits all jene durch, die darin einen Nutzen sehen. Wir wiederholen uns nur ungern: Wer will, der soll kennzeichnen. Wer nicht will, den lasst bitte in Ruhe.
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