Lagen-Sekt ist fix

Schaumwein
13.01.2017

Von: Roland Graf
2016 war ein Jahr, in dem sich einiges im Weingesetz änderte. Knapp vor Jahreswechsel gab es dann eine weitere Neuerung, die Österreichs Schaumwein-Welt verändert.
Das neue Weingesetz definiert eine "Qualitätspyramide" beim heimischen Sekt.
Das neue Weingesetz definiert eine "Qualitätspyramide" beim heimischen Sekt.

Es ging sich doch noch knapp im alten Jahr aus: Mit Bundesgesetz-Blatt II Nr. 365/2016 wurde im Dezember die lange eingeforderte gesetzliche Regelung (siehe auch ÖGZ 18/2016) für heimischen Sekt beschlossen. Die drei neuen Qualitätsbezeichnungen für Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung („Sekt g.U.“) lauten „Klassik“, „Reserve“ oder „Große Reserve“ und sind verpflichtend zu führen. Die Mindestlagerzeit auf der Hefe beträgt neun Monate (Sekt g. U. Klassik) und Trauben dürfen nur aus einem Bundesland stammen. Dieses wird am Etikett auch genannt. Bei der Kategorie „Reserve“ kommen zusätzlich die Handernte, mindestens 18 Monate Lagerzeit und Flaschengär-Methode („méthode traditionnelle“) dazu.

Für die höchste Stufe, einen „Sekt g.U. Große Reserve“ sieht der Gesetzgeber die Herkunft der Trauben aus einer einzigen Gemeinde vor, 30 Monate auf der Hefe sind verpflichtend. Eine Hintertür für grenzüberschreitend - vor allem zwischen Wien und NÖ - tätigen Winzern sieht das Gesetz ebenfalls vor: Nämlich dann, wenn nicht mehr als 15% der Trauben „aus einer an die namengebenden Gemeinde angrenzende Gemeinde, die sich auch in einem anderen Bundesland befinden kann, stammen“. Generell sind in der „Großen Reserve“ damit aber auch Rieden-Sekte (etwa „Kellerberg“) möglich, sofern dies am Rücketikett deklariert wird.

Trocken als Qualitätsmerkmal

Etwas überraschend wurde auch der Zuckergehalt in den beiden Reserve-Kategorien mit einer Höchstgrenze versehen, konkret 12 Gramm pro Liter. Damit kann ein Sekt mit Herkunftsbezeichnung nur Brut, Extra Brut oder Brut Nature gemäß EU-Verordnung 607/2009 sein. Für Benedikt Zacherl, Geschäftsführer des Österreichischen Sektkomitees, liegt darin eine bewusste Entscheidung. „Weil es hier darum geht ein qualitatives Profil für den Österreichischen Sekt in seiner Vielfalt zu erzeugen. Der Vergleich mit zahlreichen erfolgreichen Schaumwein-Reglements weltweit zeigt, dass für die hochwertigsten Produkte der Bereich Brut geregelt ist“. „Langfristig“, so Zacherl, „sind selbstverständlich auch Weiterentwicklungen einzelner Parameter möglich. Gerade im Bereich der Dosage sehe ich das aber eher weniger.“ Momentan überwiegt aber vor allem die Freude über die Qualitätspyramide als „wichtigem Schritt für den österreichischen Sekt“.

Detail am Rande: Mit dem gleichen Gesetzblatt wurde auch ein peinlicher Druckfehler im bisherigen Weingesetz richtiggestellt, nämlich „der Klammerausdruck „Präsdikatswein“ durch den Klammerausdruck „Prädikatswein“ ersetzt“. Weiters wurde eine neue Sorte für die Qualitätsweinerzeugung zugelassen, nämlich der Rosenmuskateller.

www.oesterreichsekt.at