Linzer Klosterhof kann Gläubigerquote nicht zahlen

Die Ex-Betreiber des Linzer "Klosterhof" kommen nicht aus der Insolvenz. Wie die APA auf Basis von Information der Kreditschutzverbände berichtet, können sie die letzte Teilrate aus dem Sanierungsverfahren nicht zahlen.

Die ehemalige Betreiberin des Linzer Traditionsgasthauses "Klosterhof", die E.J.Dobersberger Restaurations- und Gastronomie Ges.m.b.H., schafft es nicht aus der Insolvenz. Nachdem bereits 2017 ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde, hat sie am Montag im Landesgericht Linz neuerlich ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt, weil sie es nicht schafft, die letzte Teilquote zu zahlen. 

Das berichteten KSV1870 und AKV. Betroffen sind laut KSV 40 Mitarbeiter und 30 Gläubiger. Aktiva von 72.300 Euro stehen Passiva von rund 582.000 Euro gegenüber. 2018 nahmen die Gläubiger einen Sanierungsplan mit einer 20-prozentigen Quote an, bei Verbindlichkeiten von rund 1,7 Mio. Euro. Die letzte Teilquote  von 2,95 Prozent wäre am 2. März 2020 fällig.

Die vormaligen Gesellschafter traten im Herbst 2019 wegen ihrer Pensionierung die Anteile an der E.J.Dobersberger GmbH an die West Consulting GmbH ab. Diese strebte eine Verlängerung des Pachtvertrags mit der Stiegl Immobilien Vermietung GmbH an. Derzeit gebe es Gespräche über die Übernahme mit einem Nachfolgepächter, der Gassner Beteiligung GmbH, der schon an der Umgestaltung des Gasthofes arbeite, so der KSV. Laut AKV wurde vorgeschlagen, dass die Gläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme.