Naschmarkt für alle!
Dr. Stefan Gergely, Schlossquadrat Wien, Margareten
Der Wiener Bürgermeister ist Stammgast am Naschmarkt, Zehntausende Einheimische und Touristen besuchen den Markt, die Flaniermeile wird sogar offiziell als Touristenattraktion beworben. Die Naschmarkt-Wirte schaffen das ohne Bewilligung der Gewerbebehörde und ohne Auflagen des Arbeitsinspektorates; die Anrainer brauchen hier nicht einmal gehört zu werden – und es funktioniert, alle sind zufrieden!
Außerhalb des Naschmarkts darf kein einziges Lokal aufsperren, das nicht von den technischen Gewerbeabteilungen, vom Magistratischen Bezirksamt, der Gesundheitsbehörde, vom Marktamt, vom Arbeitsinspektorat usw. auf Herz und Nieren geprüft wurde: Ohne Toilette für DienstnehmerInnen wird keine Betriebserlaubnis erteilt, ohne gestrenge Gutachten der technischen Gewerbebehörde und des amtsärztlichen Sachverständigen darf kein Küchendunst ins Freie geblasen werden, und wenn beispielsweise der „Hauptverkehrsweg“ in einem kleinen Lokal nicht mindestens einen Meter breit ist, sagt der Arbeitsinspektor „njet“.
Ich bin gerne am Naschmarkt zu Gast und wünsche mir, dass diese Institution so lebendig erhalten bleibt, wie sie aktuell zu erleben ist. Aber es sollte gleiches Recht für alle gelten.
Herr Bundesminister Dr. Martin Bartenstein, nehmen Sie bitte die Wiener Marktordnung zum Vorbild und entrümpeln Sie die Gewerbeordnung! Die Wirte und die Bürger werden Ihnen dafür dankbar sein.
Falls Sie sich betroffen fühlen, schicken Sie uns bitte ein E-Mail: gast@wirtschaftsverlag.at oder ein Fax: 01/546 64-360.
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