Neues Maßnahmenpaket zur Hochwasserhilfe für Betriebe
Zinsfreie Kredite für Unternehmen aus dem ERP-Fonds - Gebührenfreie Haftungen und Garantien - Unterstützung für Tourismusbetriebe.
Auf Initiative von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat der Ministerrat ein neues Maßnahmenpaket zur Hochwasserhilfe für Betriebe beschlossen: „Damit können wir die vom Hochwasser betroffenen Unternehmen mit zinsfreien ERP-Krediten und gebührenfreien Haftungen und Garantien unterstützen. Unser Angebot ermöglicht die rasche Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes und die Fortführung des Betriebs", erläutert Mitterlehner. „Wir wollen die Wirtschaft als starker Partner auf allen Ebenen unterstützen. Das gilt auch und besonders in schwierigen Zeiten.“ Der Sprecher der 90.000 heimischen Tourismusbetriebe und Obmann der Bundessparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der WKÖ, Hans Schenner, begrüßt ebenfalls die auf Initiative von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner beschlossene Hochwasserhilfe.
Kredite ab 10.000 Euro
So wie beim Hochwasser 2002 ist geplant, unter Einbindung der Österreichischen Nationalbank (OeNB) ein Kreditvolumen von bis zu 400 Millionen Euro aus dem ERP-Fonds zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Kredite sind zinsenfrei für ein Volumen von bis zu 100 Prozent der für den ERP-Fonds relevanten Schadenssumme und werden mit einer Laufzeit von sechs Jahren angeboten. Die tilgungsfreie Zeit wird im Vergleich zu herkömmlichen ERP-Krediten von zwei auf drei Jahre erhöht. Die Kredite starten ab 10.000 Euro (ERP-Kleinkredite) und gehen bis zu einer Kreditobergrenze von 7,5 Millionen Euro. Es wird kein Zuzählungsentgelt verrechnet. Das vergebene ERP-Kreditvolumen belastet das Bundesbudget nicht, weil diese Kredite aus den Rückflüssen eines Sondertopfes vergeben werden, der Österreich von den USA seinerzeit im Rahmen des Marshall-Planes zur Verfügung gestellt wurde.
Kein Geld für Betriebsunterbrechung
Berechnungsgrundlage für die ERP-Hilfe ist die von den Schadenskommissionen der Länder bzw. des Katastrophenfonds festgestellte Schadenssumme abzüglich der Mittel aus dem Katastrophenfonds sowie von Versicherungsleistungen ("Restschaden"). Gefördert werden können betriebliche Investitionen, Warenlager und notwendige Aufwendungen (z.B. Reparatur, Reinigungs- und Räumungskosten). Nicht förderbar sind Schäden, die durch eine Betriebsunterbrechung entstehen. Die Abwicklung erfolgt bei Ansuchen aus dem Tourismus und der Freizeitwirtschaft über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).
Keine Bearbeitungsgebühr
Als zweite Maßnahme des Pakets wird das Garantieinstrumentarium der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) mit Sonderkonditionen zur Verfügung gestellt. Dabei entfallen Bearbeitungsgebühren und Garantieentgelte. Die Abwicklung für Wirtschaftskammer-Mitglieder aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Hotellerie, Gastronomie, Freizeit- und Sportbetriebe, Reisebüros, Gesundheitsbetriebe, Kinos und Schausteller) erfolgt kostenlos über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). Detaillierte Informationen dazu auf der Webseite der ÖHT (www.oeht.at/hochwasser-information-2013).
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