Öffnung am 19. Mai: Diese Regeln gelten für Gastro und Hotels

Gastronomie
26.04.2021

Am 19. Mai dürfen Hotels und Gastro wieder öffnen. Unter welchen Auflagen, Bedingungen und Regeln haben wir hier zusammengefasst.
Die Öffnung der Gaststätten ist mit 19. Mai avisiert. Unter einigen sehr strengen Auflagen.
Die Öffnung der Gaststätten ist mit 19. Mai avisiert. Unter einigen sehr strengen Auflagen.

Seit mehr als einem halben Jahr muss die Gastronomie- und Hotellerie geschlossen halten, mit dem 19. Mai rückt nun endlich der langersehnte Öffnungstermin näher. Dann fallen die derzeitigen die derzeitigen Quarantänebestimmungen. Grundvoraussetzung für den Zutritt wird der Nachweis sein, ob man geimpft, getestet oder genesen ist. Auch kontrollierte Selbsttests werden akzeptiert werden. Wenn der Impfortschritt die erhoffte Wirkung zeigt, werden ab Juli weitere Lockerungen folgen.

Welche sind die wichtigsten Regeln bei der Öffnung für die Gastronomie?

  • Gäste müssen ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankungen vorweisen – zudem werden auch Tests vor Ort möglich sein.
  • bundesweite Registrierungspflicht für Gäste
  • Gastronomiebetriebe können Innen- und Außenbereiche öffnen.
  • Maximal 4 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe sind zulässig – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte. Im Außenbereich sind maximal 10 Erwachsene zulässig.
  • Auf- und Sperrstunde ist vorerst auf 05.00 bzw. 22.00 Uhr festgelegt.
  • Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von
    2 Metern eingehalten werden.
  • Selbstbedienung sowie Buffets sind unter Berücksichtigung besonderer hygienischer Vorkehrungen zulässig.
  • FFP2-Masken-Pflicht für Gäste, ausgenommen während des Verweilens am Verabreichungsplatz.
  • Eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt, wenn wöchentlich ein negativer Testnachweis erbracht werden kann – sonst FFP2-Masken-Pflicht.
  • Verpflichtendes Präventions-/ Hygienekonzept und COVID-19-Beauftragter.
  • Eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt, wenn wöchentlich ein negativer Testnachweis erbracht werden kann – sonst FFP2-Masken-Pflicht.
  • Verpflichtendes Präventions-/ Hygienekonzept und COVID-19-Beauftragter.

Das sind die Regeln für die Hotels bei der Öffnung

  • Grundsätzlich gleiche Voraussetzungen, wie in der Gastronomie.
  • Nach der Anreise wird der Gast während des Aufenthalts bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen im Hotel jeden 2. Tag einen kontrollierten Selbsttest durchführen müssen.
  • FFP2-Masken-Pflicht für Gäste beim Betreten von allgemein zugänglichen Bereichen (z.B. Lobby)
  • Wellnessbetrieb analog zu Regelungen Wellness-Freizeiteinrichtungen.

Hier finden Sie alle Details zur Gastro-Öffnungs und welche Strafen drohen