Österreichische Lösung bestätigt
Die Gastronomie setzt weiterhin auf die Umsetzung der derzeitigen Nichtraucherschutzmaßnahmen. Außerdem spricht sich Helmut Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie, gegen eine Verunsicherung der Gastronomen und gegen schärfere Gesetze aus.
Wenig erfreut zeigt sich der Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der WKÖ, Helmut Hinterleitner, mit der von den Freiheitlichen verursachten Aufregung rund um die Empfehlungen der EU-Kommission zum Nichtraucherschutz. Mancher Medienbericht darüber hat so geklungen, als würde dies ab 2012 das Ende unseres seit Jahresbeginn geltenden Gesetzes zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie bedeuten, was nicht korrekt ist. Die Gesetzgebung im Bereich der Gesundheit fällt in die Kompetenz der Mitgliedstaaten, die Empfehlung ist daher für Österreich nicht verbindlich. "Wir haben keinerlei Anzeichen, dass sich Gesundheitsminister Stöger vom durch den Nationalrat verabschiedeten österreichischen Weg abbringen lässt", so Hinterleitner, "dies wurde vom Gesundheitsministerium in Reaktion auf die diversen Pressemeldungen ausdrücklich bestätigt".
Umbauten sollten dringend durchgeführt werden
Die einzige Gefahr von derartigen Halbwahrheiten sieht er darin, dass sich die österreichischen Gastronomen davon beeindrucken lassen und die Diskussionen auf EU-Ebene als Ausrede verwenden, wenn ihnen die Umsetzung des Gesetzes zu mühevoll erscheint. Mit einer Verlängerung der Übergangsfrist für die notwendigen Umbauten kann sich die WKÖ nicht anfreunden. "Die gesetzlich fixierte Übergangsfrist war notwendig, um unseren Saisonbetrieben einen ungestörten Geschäftsverlauf zu ermöglichen, eine weitere Verlängerung trägt aber nur zur Verunsicherung der Betriebe bei und belohnt jene, die bislang säumig sind" meint Hinterleitner. "Wir appellieren daher an alle Betriebe, den Nichtraucherschutz in der Gastronomie voranzutreiben und die dazu notwendigen Umbauten möglichst zügig vorzunehmen. Bei der Evaluierung des Nichtraucherschutzes zum Jahresende darf man dem bislang umsichtigen agierenden Gesundheitsminister keinen Anlass dazu liefern, über eine Verschärfung des österreichischen Gesetzes nachzudenken."
Gleichbehandlungsgesetz ist nicht verletzt
Auch für die Gründung der Plattform "Gleiches Recht für Alle" rund um den Wein & Co Chef Heinz Kammerer, die unabhängig von der Lokalgröße absolute Wahlfreiheit für Gastronomen oder ein absolutes Rauchverbot anstrebt, hat er wenig Verständnis. "Gleiche Voraussetzungen kann es in dieser Frage nicht geben" so Hinterleitner "auch bei einem absoluten Rauchverbot wären Lokale mit einem Gastgarten deutlich bevorzugt, denn zu einem Rauchverbot im Freien finden sich in Österreich und selbst in der EU keine Mehrheiten". Im Übrigen hat der Verfassungsgerichtshof sich bereits in zwei Erkenntnissen mit dem Tabakgesetz eingehend beschäftigt und festgestellt, dass dieses das Gleichbehandlungsgesetz der Verfassung nicht verletzt. Dass es in Einkaufszentren bereits seit 2005 ein allgemeines Rauchverbot gibt, ist bereits seit längerem bekannt
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