Offene Fragen beim Rauchverbot

13.06.2019

Von: Daniel Nutz
Not amused zeigte sich der Wiener Gastronomie-Branchenobmann Peter Dobcak, als die ÖGZ mit ihm über das kommende Nichtrauchergesetz in der Gastronomie sprach. „Einige Lokale werden sicher Umsatzeinbußen erfahren. Beispielsweise Diskotheken“, meint er. Andere Gastronomen zeigten sich allerdings auch erleichtert. Erleichtert, dass endlich ein einheitlicher Rechtsrahmen herrsche.    

Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer erklärte, dass seine ÖVP zuerst mit der SPÖ das Rauchverbot in der Gastronomie beschließt, dann mit der FPÖ ebendieses wieder aufhebt, um es nun wieder beschließen zu wollen, gehöre zur gelebten Demokratie: „Ich verstehe den Unmut meiner Mitgliedsbetriebe. Aber so ist es in einer Demokratie. Entscheidend ist: Was passiert dann?“, sagte Mahrer vor Medienvertretern.

Fehlende Rechtssicherheit 

Und genau über dieses darf spekuliert werden. Gastronomiebetriebe fordern natürlich Rechtssicherheit. Schließlich sind Adaptierungen wie beispielsweise der Rückbau von Trennwänden mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Was passiert, wenn das Parlament jetzt das Rauchverbot einführt und bei einer möglichen Neuauflage einer ÖVP-FPÖ-Koalition im Herbst wieder abschafft? „Meine Mitglieder sollten sich schon darauf verlassen können, was gilt. (...) Wenn es noch einmal eine Änderung geben sollte, ist sonnenklar, dass getätigte Investitionen, die nicht mehr genutzt werden können, von der Republik abzugelten sind“, sagt dazu Mahrer.
Avisiert ist ein allgemeines Rauchverbot bereits mit 1. September. Mahrer spricht sich eher dafür aus, hier ein wenig auf die Bremse zu treten. Es seien noch „eine Fülle von Punkten“ zu regeln, etwa wie man dann mit Rauchern vor den Türen von Lokalen umgehen soll – es könne nicht die Verantwortung der Wirte sein, für Ruhe zu sorgen, heißt es vom Wirtschaftskammerpräsidenten. Der derzeitige gesetzliche Rahmen sieht allerdings genau dies vor.
Ein weiteres Thema sind die Shisha Bars. Im Gespräch mit der ÖGZ zeichnet der Wiener Gastronomie-Branchenobmann Peter Dobcak das Szenario, dass allein in der Bundeshauptstadt 250 solchen Betrieben durch ein Rauchverbot die Geschäftsgrundlage entzogen würde. In ganz Österreich gibt es rund 500 solcher Betriebe, tausende Beschäftigte wären also betroffen.  

Bis auf FPÖ offenbar alle einig

Die genaue Rechtslage müsste im Gesetz also noch ausformuliert werden. Denkbar ist hier jedenfalls auch eine Ausnahme. Eine solche wird es bekanntlich auch für Hotels geben, wo weiterhin Raucherräume betrieben werden dürfen. Eine Bedingung für etwaige Ausnahmen seien jedoch Abluftsysteme, die jährlich zu überprüfen seien. SPÖ, NEOS und JETZT haben sich auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Zudem wird man einen Fristsetzungsantrag einbringen, damit die Gesetzesmaßnahme noch im Juli beschlossen werden kann. Die drei hoffen, dass sich die ÖVP dem Antrag anschließen werde. Das hat sie zumindest angedeutet - zuvor möchte man aber noch den Entscheid des Verfassungsgerichtshof abwarten, der in den nächsten Wochen erwartet wird.