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Politik sorgt für Klarheit in der Raucher-Debatte
Wien. Seit der Verwaltungsgerichtshof im Sommer 2013 festgestellt hatte, dass Nichtrauchern das Durchqueren von Raucherbereichen nicht zumutbar sei, gingen die Wogen hoch. Nun stellte der Verfassungsausschuss klar, wie das Tabakgesetz zu interpretieren ist.
Immerhin hatten Wirte und Gastronomen im Vertrauen auf die Gesetzesauslegung durch den Verfassungsgerichtshof fast 100 Mio. Euro in die Schaffung gesetzeskonformer Raucherbereiche investiert. Nur um seit dem vergangenen Sommer mit Klagen und Geldstrafen auf Basis von zwei Richtersprüchen des VwGH eingedeckt zu werden. Einzelne Branchenteilnehmer, aber auch Wirtschaftskammerfunktionäre hatten deshalb eine rasche „Reparatur“ des - offenbar sogar für Österreichs beide Höchstgerichte - unklaren Gesetzes gefordert.
Wie´s ist, ist´s gut
Der Verfassungsausschuss stellt nun in einer Klarstellung fest, wie eine authentische Interpretation des Tabakgesetzes aussieht:
Nichtrauchern ist das Durchqueren von Raucherbereichen zumutbar.
Damit ist sichergestellt, dass die Schikanen und Strafen gegen Unternehmer, welche sich an das Gesetz in seiner ursprünglichen Auslegung gehalten hatten, ein Ende haben.
Lautes Geheul der Nichtraucherlobby
Grüne und Neos hätten die Gelegenheit gerne genutzt, um ein allgemeines Rauchverbot in Lokalen durchzusetzen – sie scheiterten mit ihrem Vorhaben. Aus der grünen Ecke wird nun medial beklagt, dass sich Wirtschaftskammer und Raucherlobby gegen Gesundheitsinteressen durchgesetzt hätten. Auch der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) nutzt die Aufmerksamkeit der Medien, um einmal mehr ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie zu fordern. Ins gleiche Horn stößt sein Parteigenosse Gesundheitsminister Alois Stöger. Der traditionell rote Gewerkschaftsbund fordert ebenfalls „mehr Gesundheitsschutz der Beschäftigten“. FPÖ, Grüne und Neos bemängeln, dass die nun gefundene Lösung auch keine echte Rechtssicherheit für die Wirte mit sich bringe – die FPÖ stimmte deshalb zwar zu, dies aber mit „Bauchweh“.
Regierung einig
Die Koalitionsparteien stellten klar, dass die nunmehrige „authentische Interpretation“ nur die ursprünglichen Absichten des Gesetzgebers mit dem Tabakgesetz präzisiere und keine nachträgliche Aufweichung des Gesetzes darstelle. Und offenbar war eine Klarstellung im Sinne der Rechtssicherheit bitter nötig, wie SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann ausführt.
(mh, orf.at, APA)
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