Pommesverordnung fix - aber halb so schlimm

EU
23.11.2017

 
Ab April 2018 gelten neue Vorgaben für die Herstellung von Pommes frites, Chips, Keksen und ähnlichen Nahrungsmitteln. Laut Wirtschaftskammer sind allerdings keine Strafen oder rigorose Kontrollen vorgesehen.

Die neue EU-Verordnung soll sich in der Gastronomie etwa mit Farbtabellen für Pommes Frites niederschlagen. „Es sind vier bis fünf Bräunungsstufen vorgesehen“, sagt Mario Pulker, Obmann Fachgruppe Gastronomie der WKO. „Auf diesen Bräunungsstufen ist festgelegt, bei welcher Farbe man die Pommes frites nicht mehr aus der Küche geben sollte, weil man davon ausgehen kann, dass darin viel Acrylamid enthalten ist.“

Eher Empfehlung als Vorschrift

Laut Pulker handelt es sich bei dieser Tabelle aber um eine Empfehlung für die Küche und um keine Vorschrift. Ein Strafrahmen soll in der EU-Verordnung, für die nun die Einspruchsfrist geendet hat, somit nicht enthalten sein. „Ich kann mir nur vorstellen, wenn es Kontrollen gibt, dass wie bei den Allergenen kontrolliert wird, ob die Tafel in der Küche hängt. Damit sollte die Sache erledigt sein“, so Pulker.