Pommesverordnung: Keine Ausnahme für KMU

EU
01.10.2017

 
Die EU-Acrylamid-Verordnung ist beschlossen. Für KMU gibt es keine Ausnahme, aber Erleichterungen

Die EU-Acrylamid-Verordnung wurde vom EU-Parlament beschlossen und wird im Frühjahr 2018 in Kraft treten. Fix ist: Für Kleinbetriebe und Gasthäuser wird es keine Ausnahme von der „Pommesverordnung” geben. Ein entsprechender Vorschlag der ÖVP-Parlamentarier im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europaparlaments wurde von den anderen Fraktionen nicht unterstützt.

Gesundheitsschutz

Hintergrund: Die EU-Kommission will das krebserregende Acrylamid, das beim Frittieren oder Braten bei hohen Temperaturen in Lebensmitteln entsteht, eindämmen. Die EU-Staaten (Rat) hatten dem Vorschlag bereits im Juli zugestimmt. 
Die EU-Kommission hat angekündigt, rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Verordnung Leitlinien für die konkrete Anwendung der neuen Vorschriften vorzulegen. Damit sollen Bürokratie und Strafen nach Möglichkeit vermieden werden. „Das schafft für die Wirte zumindest mehr Klarheit“, sagte dazu der EU-Parlamentarier Othmar Karas.

Farbtafeln und Strafen

Was kommt auf die Gastronomie zu? Restaurantketten und große Betriebe sollen gemäß der Verordnung regelmäßig Proben entnehmen, Pommes frites vor dem Braten einweichen, und dokumentieren, dass diese anhand von Farbtafeln die richtige Bräunung beim Frittieren haben. Für Kleinbetriebe und Gasthäuser sollen leichtere Anforderungen gelten. Für etwaige Abstrafungen sind übrigens die Behörden der EU-Staaten zuständig. In Österreich könnten diese bis zu 50.000 Euro gehen.