Pro und Contra: Ausnahmen beim Rauchverbot

17.09.2019

 
Änderungen beim Rauchergesetz für die Nachtgastronomie oder überhaupt? Zwei Meinungen.  

PRO   Knapp vor Redaktionsschluss hat uns die Meldung erreicht, dass sich ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz angesichts der Wünsche der Wirtschaftskammer, Raucher-Ausnahmen für die Nachtgastronomie zu schaffen, ungerührt zeigt. Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit im November kommen. In der Nachtgastronomie wird das sicher zum Problem für Anrainer und Gastronomen. Rauchende Gäste werden ja nicht über Nacht zu Nichtrauchern, sie werden sich vor die Lokale stellen und nicht schweigend rauchen, sondern ziemlich sicher „Lärm“ machen. Das wird – vor allem im urbanen Bereich – noch spannend. Raucherräume wären in solchen Fällen clever. Was soll’s: Am Ende werden wieder die Wirte draufzahlen. Denn die sind für Gäste „verantwortlich“.

CONTRA   In Österreich haben wir Jahre länger gebraucht, um ein brauchbares Rauchergesetz zu bekommen, als fast jedes andere westliche Land. Dieses zu kippen ist nicht nur keine gute Idee, sondern auch ein Missverständnis des Willens des Gesetzgebers. Worum es beim Rauchverbot in der 
Gastronomie geht: Gäste und Mitarbeiter sollen vor den evidenten Gesundheitsfolgen des Passivrauchens geschützt werden. Die jetzige Argumentation von Wirtschaftskammer und der FPÖ verläuft hier im Sand. Ist denn (passives) Rauchen nicht mehr gesundheitsschädlich, wenn man erst nach 20 Uhr damit beginnt? Eben. Am Rauchverbot in der Gastronomie ist nicht zu rütteln. Für die durchaus berechtigten Bedenken der Nachtgastronomie braucht es eine andere Lösung.