Public Viewing in Wien verboten?

22.03.2018

Von: Thomas Askan Vierich
Peter Dobcak, Obmann Gastronomie der WK Wien, schlägt Alarm. Stein des Anstoßes ist die Novellierung des Wettengesetzes, die am im Wiener Landtag beschlossen werden soll. Künftig müssten Lokale, die aussehen wie ein Wettbüro oder Wettlokal, ebenfalls bewilligt werden.

Denn besitze ein Lokal einen Fernseher und werden auf diesem Sportveranstaltungen übertragen, könnten Gäste des Betriebs online auf ihrem privaten Handy Wetten abschließen.
Und das führt für Dobcak zum „Horroszenario“ für die Eventmetropole Wien: Public-Viewing-Veranstaltungen könnten dann als Wettveranstaltungen definiert und somit unterbunden werden. „Das würde dem Spaß in Wien wohl einen großen Dämpfer bringen und gilt es unbedingt zu verhindern“, sagt Dobcak. Wien dürfe nicht zur „spaßbefreitesten Stadt Europas“ werden.

Entwarnung

Dazu erklärt der SPÖ-Umweltausschussvorsitzende Erich Valentin (SPÖ): Die Stadt gehe gegen illegale Wettanbieter vor, habe bereits 480 illegale Automaten beschlagnahmt und 27 Lokale geschlossen. Im neuen Gesetz gehe es u. a. darum, dass man Lokale erfasst, die das äußere Erscheinungsbild eines Wettlokals und auch die entsprechenden Einrichtungen aufweisen. "Das betrifft Lokale, die eindeutig Wettlokale sind - also beispielsweise einen Wettschalter haben, Wetten bewerben, Ergebnislisten aufliegen haben und Kundenkarten verkaufen, über die man sich in Webportale einloggen und dann spielen kann", erklärte Dietmar Klose von der MA 36 gegenüber der APA. "In der Gewerbeordnung haben wir eine ähnliche Regelung." Reine Gastronomiebetriebe gehörten nicht dazu, weil sie das äußere Erscheinungsbild eines Gastronomiebetriebes hätten. „Ein Bierlokal, in dem die Gäste über einen Fernseher Fußballspiele schauen, ist definitiv kein Wettlokal im Sinne des Wiener Wettengesetzes“, stellt Valentin klar. "Gäste können natürlich weiterhin in einem Lokal am Donaukanal oder sonst wo sitzen, ihr Bier trinken und wenn Leute mittels ihrem Smartphone wetten sollten, so ist es natürlich noch lange kein Wettlokal", versichert Klose.

Verschärfungen für Wettlokale

Neu ist auch, dass die Bewilligung für Wettunternehmer - also Buchmacher oder Vermittler - auf drei Jahre begrenzt wird. Bei Verstoß gegen die Zutrittskontrollen kann für jedes Wettlokal künftig ein biometrisches Kontrollsystem verlangt werden. Bei Wetteinsätzen ab 1.000 Euro und Gewinnen ab 2.000 Euro müssen die Identität der Person und die Höhe von Einsatz und Gewinn im Wettbuch festgehalten werden. Unternehmen werden außerdem verpflichtet, Kontrollen durchzuführen, um etwa das Risiko von Geldwäsche oder Terrorfinanzierung zu minimieren.

Die rot-grüne Stadtregierung hatte bereits in der Vergangenheit die Wettbestimmungen verschärft. Höhere Strafen, stärkerer Jugendschutz oder Einschränkungen bei Live-Wetten waren beschlossen worden. Grund für die strikteren Regeln war die Verlagerung des Zockens hin zur Wettbranche, nachdem die Stadt 2015 das Kleine Glücksspiel verboten hatte.