Regelungen für Messen, Kongresse und Veranstaltungen

Messe
16.06.2020

 
Um der gesamten Branche eine Perspektive zu geben, gibt es nun  Regelungen, die in einer Verordnung festgeschrieben sind. Die entsprechende Verordnung wurde am 13. Juni kundgemacht und tritt mit 15. Juni 2020 in Kraft. Messen werden damit schon bald möglich sein und diese Regelungen werden (hoffentlich) nachhaltige Entlastung für die Branche bringen.

Eckpunkte für Fach- und Publikumsmessen – gelten ab 15. Juni:

Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden.

Wenn das nicht möglich ist, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

Zudem braucht es eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

Voraussetzung für die Bewilligung ist die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten und ein COVID-19-Präventionskonzept des Veranstalters.

Das COVID-19-Präventionskonzept ist vom Veranstalter umzusetzen:

Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter

Regelungen zur Steuerung der Besucherströme

Spezifische Hygienevorgaben

Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen

Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken.

Regelungen für Veranstaltungen:

Veranstaltungen seit 29.5. für bis zu 100 Personen zulässig - Seminare Hochzeiten, Geburtstagsfeiern

Ab 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen möglich:

Indoor: 250 Personen

Outdoor: 500 Personen

Mit 1. August 2020 weitere Lockerungen:

Indoor: 500 Personen 

Outdoor: 750 Personen 

Erweiterung mit 1. August 2020 mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde:

Indoor: 1000 Personen 

Outdoor: 1250 Personen

Landwirtschaftliche Messen:

Messe Wels mit Agraria (nächster Termin Herbst 2020): mehr als 80.000 Besucher

Agro Alpin Innsbruck: über 20.000 Besucher, 300 Aussteller, nächster Termin Herbst 2020 (2-jährig)