Regelungen für Messen, Kongresse und Veranstaltungen
Eckpunkte für Fach- und Publikumsmessen – gelten ab 15. Juni:
Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Wenn das nicht möglich ist, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
Zudem braucht es eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
Voraussetzung für die Bewilligung ist die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten und ein COVID-19-Präventionskonzept des Veranstalters.
Das COVID-19-Präventionskonzept ist vom Veranstalter umzusetzen:
Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter
Regelungen zur Steuerung der Besucherströme
Spezifische Hygienevorgaben
Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen
Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken.
Regelungen für Veranstaltungen:
Veranstaltungen seit 29.5. für bis zu 100 Personen zulässig - Seminare Hochzeiten, Geburtstagsfeiern
Ab 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen möglich:
Indoor: 250 Personen
Outdoor: 500 Personen
Mit 1. August 2020 weitere Lockerungen:
Indoor: 500 Personen
Outdoor: 750 Personen
Erweiterung mit 1. August 2020 mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde:
Indoor: 1000 Personen
Outdoor: 1250 Personen
Landwirtschaftliche Messen:
Messe Wels mit Agraria (nächster Termin Herbst 2020): mehr als 80.000 Besucher
Agro Alpin Innsbruck: über 20.000 Besucher, 300 Aussteller, nächster Termin Herbst 2020 (2-jährig)