Registrierungspflicht für Airbnb-Vermieter soll kommen – in Salzburg
Das Land Salzburg setzt die Daumenschrauben an: Wer seine Wohnung vermieten will, muss sich künftig bei der Gemeinde registrieren. Und erhält diese Registrierung nur, wenn er überhaupt vermieten darf. Das prüft die Baubehörde. Und dann sind natürlich Ortstaxen fällig.
Abgesprochen ist diese Änderung des Nächtigungsabgabengesetzes mit Airbnb nicht: "Wir werden Airbnb nicht fragen, was wir ins Raumordnungs- oder Nächtigungsabgabengesetz hineinschreiben", betont VP-Raumordnungssprecher Wolfgang Mayer im „Standard“. Der Konzern könne im Rahmen der Begutachtung Vorschläge einbringen. "Wir sehen nicht ein, warum sich internationale Konzerne nicht an geltendes Recht halten sollen", sagt Mayer.
Dem Wildwuchs begegnen
Aber mit den Koalitionspartner Grüne und Neos seien die Maßnahmen sehr wohl abgesprochen. Hier ziehen alle an einem Strang, um dem Wildwuchs der privaten Wohnungsvermietung einen Riegel vorzuschieben. "Airbnb wird auf jenes Maß zurückgefahren, was es eigentlich ist: eine tageweise Vermietung der eigenen vier Wände und kein Eldorado, wo man im rechtsfreien Raum agieren kann", betont Baustadtrat und Neos-Bürgermeisterkandidat Lukas Rößlhuber. Mehr als 1.000 Wohnungen seien laut Mayer durch die Onlinevermietung vom Markt gekommen. Alleine in der Stadt Salzburg würden 700 Wohnungen auf den Buchungsplattformen angeboten werden.
Airbnb möchte österreichweite Regelung
In einer Aussendung schreibt zur angekündigten Gesetzesnovelle Airbnb: "Anstatt eines Alleingangs, wie nun in Salzburg vorgeschlagen, sollte es vielmehr eine bundeseinheitliche Lösung geben. Unterschiedliche Regelungen auf Landes- und Städteebene stehen einem einheitlichen digitalen und kostenfreien Modell für ganz Österreich entgegen. Insofern begrüßt Airbnb die Forderung der Wirtschaftskammer Österreich sowie der Bundesministerin Elisabeth Köstinger nach einem bundesweiten Modell."
Dieses Modell wird auch von der ÖHV gefordert. Wann wird es kommen?
Kommentare