
Rettung für angeschlagene Betriebe
Beispiel Burgenland: Das Land Burgenland bezuschusst das TOP-Impuls-Programm der ÖHT für in Schieflage geratene Gastronomen und Hoteliers.
• Kosten des Sanierungskonzeptes oder von anteiligen Coachingleistungen
• Materielle Hilfestellung auf die nach Sanierung verbleibenden Verbindlichkeiten
• ÖHT: Übernahme einer Haftung, Zinsenzuschuss von max. zwei Prozent für Fremdkapital, Übernahme der Kosten des Sanierungskonzeptes oder von Coachingleistungen
• WiBuG: Anschlussförderung des Landes barwertmäßig in mindestens gleicher Höhe wie die Bundesförderung
Neue Hoffnung für touristische Betriebe in Schwierigkeiten: Kredite zwischen 100.000 und zwei Millionen Euro über die ÖHT werden zusätzlich vom Land gefördert. Grundlage der Förderaktion ist das TOP-Impuls-Programm der ÖHT. Bei Bewilligung durch die ÖHT gibt die Landesregierung einen weiteren Zuschuss zum Sanierungsprojekt dazu.
Voraussetzungen
Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen.
Bei Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften, ist mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen.
Wenn unabhängig von der Unternehmensform die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Das bedeutet, dass die fiktive Schuldentilgungsdauer des betroffenen Unternehmens mehr als 15 Jahre beträgt und es eine Eigenmittelquote von unter acht Prozent aufweist.
In keinem der genannten Fälle darf ein alleiniges oder vorwiegendes Verschulden des Unternehmers oder Geschäftsführers vorliegen.
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