Rettung naht für Gastronomie und Hotellerie

Covid-19
19.03.2020

Von: Thomas Askan Vierich
Täglich erreichen uns neue Botschaften von Schließungen und Einschränkungen. Aber auch an Lösungen wird eifrig gearbeitet. Hier ein Update für Donnerstag den 19. März

Samstag werden alle Reha- und Kurzentren geschlossen, die meisten sind eh schon zu. Alle Patienten müssen raus. Auch Parks und Kinderspielplätze sollen österreichweit geschlossen werden. Ebenso die Thermen. Ganz Tirol steht jetzt unter freiwilliger Quarantäne.

Landeshauptmann Günter Platter hat das gestern Abend angeordnet. Und dabei auch ein wenig Selbstkritik anklingen lassen: „Mit den Erkenntnissen von heute hätte man früher Entscheidungen getroffen“, sagte er. Troitzdem schwellen die Rücktrittsforderungen gegenüber ihm und vor allem Gesundheitslandesrat Bernhard („Die Behörden haben alles richtig gemacht“) Tilg. Der Imageschaden für den Tiroler Tourismus ist jedenfalls jetzt schon enorm.

Gigantisches Hilfspaket für alle

Die Bundesregierung hat wie viele andere europäische Länder ein sehr großzügiges Hilfspaket beschlossen. Jetzt stehen 38 Milliarden Euro zur Verfügung, davon soll etwa die Hälfte direkt an Unternehmen oder in die Kurzarbeit fließen. Das ist ein Mehrfaches dessen, was in der Bankenkrise 2009/10 gezahlt wurde.

Wie wird das Geld verteilt?

Das ist im Detail noch offen. Aber schon jetzt kann jeder Unternehmen mit einem formlosen Schreiben an die Finanz Steuerstundung beantragen.

Kurzarbeit als beste Lösung für alle

Seit Montag gibt es 50.000 Arbeitslosmeldungen beim AMS. Besser ist Kurzarbeit, auch um seine Mitarbeiuter mittelfristig zu halten. Entscheidend ist jetzt die Solidarität.

Die Regeln zur Kurzarbeit wurden und werden laufend erleichtert. Aber noch gibt es keinen regierungsbeschluss dazu (s.u.). Arbeitnehmer bekommen bis zu drei Monate (mit möglicher Verlängerung um weitere 3 Monate) 80-90 % ihres Nettogehalts. Kosten für den Dienstgeber werden auf ein Minimum reduziert, „sie zahlen nur die Arbeit, die tatsächlich geleistet wird“, sagt AMS-Chef Johannes Kopf. Während der Kurzarbeit plus 1 Monat besteht auch Kündigungsschutz.

Christoph Klein, Direkter der Arbeiterkammer Wien, sagt im Morgenjournal auf Ö1, dass man nach langen Verhandlungen gestern eine Richtlinie verabschiedet hat, die heute von der Regierung genehmigt werden soll. Ziel sei es gewesen trotz der sehr komplizierten Rechtsmaterie die Anwedung „gut verständlich wie eine Benutzeroberfläche am Computer“ zu gestalten. Auch er bestätigt, dass bei dem Model Nullkosten für den Unternehmer herausschauen sollen.

In einem Durchrechnungszeitraum von 3 Monaten soll die Arbeitszeit auf 10% heruntergefahren werden. Das bedeutet aus 38,5 Stunden in der Woche werden 3,85 Stunden oder 50 Stunden in drei Monaten. Und die können auch erst am Ende der drei Monate konsumiert werden, um den Betrieb wieder hochzufahren. Sollte die Krise 6 Monate dauern, wären das 100 Stunden, die man in den letzten 3 Wochen abrufen könne.

Das Unternehmen zahlt tatsächlich nur 10% der normalen Lohnkosten. Allerdings muss das Unternehmen die vorstrecken, der Zuschuss vom AMS erfolgt immer noch erst rückwirkend. Klein rechnet damit, dass die Banken ihre Kreditlinien unbürokratisch verlängern werden. Am System der Vorauszahlungen durch den Arbeitgeber werde noch gearbeitet.

Kurzarbeit kann rückwirkend beantragt werden!

Von der Wirtschaftskammer erreichen uns soeben folgende Hinweise:

„Wir haben soeben die Information erhalten, dass bis kommenden Montag (23.3.2020) keine Kurzarbeitsanträge bearbeitet werden und auch noch kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, da es nach wie vor KEINEN Erlass der Bundesregierung dahingehend gibt! Das Corona Kurzarbeitsformular soll noch diese Woche erscheinen.

Was wir wissen ist, dass die Anträge rückwirkend ab 1.3.2020 gestellt werden können und daher kein dringender Handlungsbedarf in dieser Woche besteht! Auch Alturlaube oder Zeitguthaben können rückwirkend ab 1.3.2020 abgebaut werden!

Das heißt: Bitte erstellen Sie eine Liste mit Informationen der betroffenen Mitarbeiter, die in Ihrem Betrieb für die Kurzarbeit herangezogen werden sollen! Sobald wir dann wissen, wie die Formulare aussehen und welche Informationen genau benötigt werden, können wir Sie beim Finalisieren unterstützen.

Voraussichtlich benötigen wir folgende Daten:

·         Name der betroffenen MA

·         Beginn und Dauer der Kurzarbeit (z.B.: 01.03.2020-xx.yy.zzzz)

·         Räumlicher und fachlicher Geltungsbereich (sämtliche Betriebe des Unternehmens oder einzelne Betriebe oder Teilbetriebe?)

·         Ausmaß der Arbeitszeitreduktion (die gekürzte Normalarbeitszeit muss zw. 10% und 90% der Kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit von 40 Std. liegen)"

Bitte nicht Hudeln!

Und auch das ist der Kammer wichtig:

„LASSEN SIE SICH ZEIT! Seit Beschluss der behördlichen Maßnahmen sind wir rund um die Uhr mit der Abwicklung und Optimierung dieser besonderen Situation beschäftigt. Aufgrund dieses massiven, aktuellen Arbeitsaufkommens bitten wir Sie die Liste in den nächsten Tagen in Ruhe und mit Bedacht auszufüllen. Voreilige Entscheidungen und dadurch notwendige Korrekturen führen zu erheblichem Mehraufwand für Ihren Kundenbetreuer und massiven Verzögerungen für Ihre Branchenkollegen.“

Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit

Das AMS informiert:

Während der Kurzarbeit hat der Arbeitgeber zusätzlich die Beiträge zur Sozialversicherung bezogen auf die Beitragsgrundlage[1] vor Einführung der Kurzarbeit zu übernehmen.

Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber gemäß den festgelegten Pauschalsätzen die Kosten für die Ausfallstunden. In den Pauschalsätzen sind die anteiligen Sonderzahlungen im Ausmaß eines Sechstels, die anteiligen Beiträge zur Sozialversicherung (bezogen auf aus Entgelt vor Einführung der Kurzarbeit) und die sonstigen lohnbezogenen Dienstgeberabgaben enthalten. Für Einkommensanteile über € 5.370,- gebührt keine Beihilfe.

[1] Es ist die Beitragsgrundlage des letzten Monates/der letzten vier Wochen (bei Wochenentlohnung) vor Einführung der Kurzarbeit maßgeblich.

Wir schaffen das gemeinsam!